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Stille Wahl eines Mitglieds der Sozialhilfebehörde

17. August 2017
Der Gemeinderat stellt fest, dass die Stille Wahl eines Mitglieds der Sozialhilfebehörde für den Rest der Amtsperiode vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020 zustande gekommen ist. Er erklärt damit – vorbehältlich allfälliger Beschwerden – als in Stiller Wahl gewählt:

Haller Tanja, IT Governance Manager, 1970 (GLP)

Der Gemeinderat gratuliert der Gewählten zu ihrem neuen Mandat. Der auf den 24. September 2017 angeordnete Urnengang wird widerrufen.
Gegen diese Wahl kann binnen dreier Tage nach Veröffentlichung beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden (§ 83 Abs. 3 GpR).