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Mehr Ordnung bei der Vermietung von öffentlichen Räumen an Vereine und Privat

23. September 2017

Gemeindeeigene Räumlichkeiten wie die Wehrlinhalle stehen den Vereinen, wie auch der Bevölkerung auch für die private Nutzung zur Verfügung. Dieses Angebot stösst auf grosses Interesse – vor allem auch, weil Oberwilerinnen und Oberwiler die Räume für einen günstigen Tarif mieten können. Leider muss die Gemeinde feststellen, dass private Nutzer den Gebäuden und ihren Einrichtungen mit immer weniger Sorgfalt begegnen. Auch wurde vor allem die Wehrlinhalle und ihre Umgebung in der Vergangenheit wiederholt verschmutzt und zugemüllt hinterlassen.

Der Gemeinderat hat deshalb die Vorschriften zur Nutzung der öffentlichen Gebäude und Anlagen verschärft. Neu kann die Gemeinde ein Sicherheitskonzept sowie ein Abfallkonzept verlangen. Für Anlässe mit mehr als 300 Gästen ist letzteres sogar zwingend vorzulegen. Mit den verschärften Regelungen erhält die Gemeindeverwaltung die Handhabe, gezielt Vereine und private Veranstalter in die Pflicht zu nehmen. Der genaue Wortlaut der Neuerungen findet sich in der „Benutzungsordnung für öffentliche Gebäude und Anlagen sowie für mobile Mietobjekte“.