Vergütungs- und Verzugszins für das Jahr 2018
Konkret ergeben sich damit für das Jahr 2018 die folgenden Vergütungs- beziehungsweise Verzugszinsen für die Gemeindesteuern:
Vergütungszins: | 0,3 Prozent | (2017: 0,3 Prozent) |
Verzugszins: | 6 Prozent | (2017: 6 Prozent) |
Steuerzahlende, die ihre Steuern frühzeitig bezahlen, erhalten damit ab Zahlungseingang nach dem 1. Januar 2018 bis zur Fälligkeit der Steuern (31. Oktober 2018) maximal bis zur Höhe des in Rechnung gestellten Steuerbetrages einen Zins von 0,3 Prozent. Den Steuerpflichtigen, die ihre Steuern trotz vorliegender provisorischer Steuerrechnung nicht bis zum Fälligkeitstermin begleichen, wird ab dem 1. November 2018 ein Verzugszins von 6 Prozent belastet.
Die genauen Ausführungen zu Vergütungs- und Verzugszins finden Sie im Steuerreglement der Gemeinde Oberwil in den Paragraphen 9 und 9a.