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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2017

15. Dezember 2017

Beschlüsse der Gemeindeversammlung Oberwil vom 14. Dezember 2017



An der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2017 wurden folgende Beschlüsse gefällt:

1. Protokollgenehmigung Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2017

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2017 wird genehmigt.


2. Budget 2018
2.1 Leistungs- und Investitionsbudget 2018
2.1.1. Dem Leistungsbudget 2018, das einen Kostenüberschuss von 2‘311‘053 Franken ausweist, wird mit den damit verbundenen Leistungsaufträgen zugestimmt.
2.1.2. Dem Investitionsbudget 2018 mit Ausgaben von 8‘407‘000 Franken und Einnahmen von 1‘780‘000 Franken wird zugestimmt.

2.2. Steuern und Gebühren 2018
2.2.1. Gemeindesteuern
2.2.1.1. Dem Steuerfuss von 48 % vom Staatssteuerbetrag für Einkommen und Vermögen wird zugestimmt.
2.2.1.2. Der Ertragssteuer der juristischen Personen gemäss § 58 Abs. 2 StG  von 4 % wird zugestimmt.
2.2.1.3. Der Kapitalsteuer der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gemäss § 62 Abs. 2 StG von 2,75 ‰ wird zugestimmt.
2.2.2. GGA-Gebühren
Der GGA-Gebühr von CHF 10.00 pro Monat exkl. MwSt wird zugestimmt.

3. Finanzplan 2019 - 2023

Der Finanzplan 2019 – 2023 wird zur Kenntnis genommen.


4. Planungskredit Neubau Gemeindeverwaltung

Dem Planungskredit über 450‘000 Franken für den Wettbewerb und das Vorprojekt für den Neubau der Gemeindeverwaltung wird zugestimmt.


5. Landabtausch Hauptstrasse 28 inkl. Brunnen (Einwohnergemeinde) und Schulstrasse 9 (Bürgergemeinde)

Dem Landabtausch der Parzelle 355 (Hauptstrasse 28) inklusive Parzelle 3624 (Brunnenfläche) der Einwohnergemeinde mit der Parzelle 354 (Schulstrasse 9) und dem Anteil der Parzelle 353 (Parkplatz) der Bürgergemeinde wird zugestimmt.


6. Schlussabrechnung der Kredite für den Mieterausbau Ersatz Kindergarten Kerngarten und den Mieterausbau Tageskindergarten Kerngarten

Die Schlussabrechnung der Kreditbegehren für den Mieterausbau Ersatz Kindergarten Kerngarten und Mieterausbau Tageskindergarten Kerngarten wird genehmigt.



Zudem hat der Gemeinderat einen Antrag nach § 68 des Gemeindegesetzes betreffend Providerwahl im kommunalen Kabelnetz entgegengenommen.


Schluss der Versammlung: 21.35 Uhr