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Winterdienst auf öffentlichen Strassen und Wegen

16. Februar 2018
In den Wintermonaten sind die Mitarbeiter des Werkhofs bestrebt, trotz Eis und Schnee eine möglichst hohe Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Aus personellen Gründen kann der Winterdienst nicht überall gleichzeitig ausgeführt werden. Priorität haben steile Strassen, Sammelstrassen, Einmündungen in die Hauptstrasse, Strassen mit Buslinien und Fusswege zu den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs.
Gemäss Verordnung über die Strassenverkehrsregeln sind Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und Plätzen zu entfernen, wenn diese eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten. Die Autobesitzer werden deshalb dringend gebeten, bei Schneefall oder Gefahr der Glatteisbildung ihre Fahrzeuge in den Garagen oder auf den Hausvorplätzen unterzubringen. Soweit Garagen oder Einstellplätze fehlen, sollen die Autos – speziell während der Nachtzeit – auf öffentlichen und gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch können die Räumungsarbeiten nicht nur wesentlich rascher ausgeführt werden, sondern es werden auch Schäden an parkierten Autos vermieden.
Die Gemeinde wünscht allen Verkehrsteilnehmer eine unfallfreie Winterzeit und dankt für Ihre Mithilfe.