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Vergütungs- und Verzugszins für das Jahr 2019

7. Januar 2019

Der Gemeinderat hat den Vergütungszins für frühzeitig einbezahlte Gemeindesteuern für das Jahr 2019 auf 0,3 Prozent festgelegt. Der Zins liegt 0,1 Prozent über jenem des Kantons. Somit ist es für Oberwiler Steuerzahlende attraktiv, die Gemeindesteuern vor den Kantonssteuern zu bezahlen. Diese Zinsgutschrift wird im Übrigen nicht besteuert. Der Verzugszins bleibt ebenfalls unverändert bei 6 Prozent.

Konkret ergeben sich damit für das Jahr 2019 die folgenden Vergütungs- beziehungsweise Verzugszinsen für die Gemeindesteuern:

Vergütungszins: 0,3 Prozent (2018: 0,3 Prozent)

Verzugszins: 6 Prozent (2018: 6 Prozent)

Steuerzahlende, die ihre Steuern frühzeitig bezahlen, erhalten damit ab Zahlungseingang nach dem 1. Januar 2019 bis zur Fälligkeit der Steuern am 31. Oktober 2019 maximal bis zur Höhe des in Rechnung gestellten Steuerbetrages einen Zins von 0,3 Prozent. Den Steuerpflichtigen, die ihre Steuern trotz vorliegender provisorischer Steuerrechnung nicht bis zum Fälligkeitstermin begleichen, wird ab dem 1. November 2019 ein Verzugszins von 6 Prozent belastet.

Die genauen Ausführungen zu Vergütungs- und Verzugszins finden Sie im Steuerreglement der Gemeinde Oberwil in den Paragraphen 9 und 9a.

Gemeinderat