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Anstand beim Hundespaziergang

26. März 2019

Ein Spaziergang mit dem Hund tut Körper und Seele gut. Allerdings gilt es, sich an gewisse Regeln zu halten, die einerseits von Gesetzes wegen bestehen und andererseits der gesunde Menschenverstand vorgibt.

Immer wieder wenden sich Menschen mit Reklamationen an die Gemeinde. Das muss nicht sein. Gerade Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind und geschriebene wie auch ungeschriebene Gesetze kennen und einhalten, fördern mit ihrem Verhalten die Toleranz gegenüber Hunden.

Es versteht sich von selbst, dass sich Hunde nicht im bepflanzten Kulturland oder in fremden Gärten austoben. Der Hundekot ist immer aufzunehmen und im Robidog oder im Abfalleimer zu entsorgen. Achtlos weggeworfene Säckchen erfüllen ihren Zweck nicht.

Hunde brauchen Auslauf und Freilauf. Aber während der Hauptsetz- und Brutzeit, die jeweils vom 1. April bis 31. Juli dauert, sind sie im Wald und an Waldsäumen ausnahmslos an der Leine zu führen. Es ist zudem ein Zeichen von Anstande und Rücksichtnahme, seinen Vierbeiner auch ohne Aufforderung und Verbotsschilder, beispielsweise in Naturschutzgebieten oder Sportanlagen oder wenn einem Passanten entgegen kommen, an die Leine zu nehmen.

Es sind nicht viele und auch keine komplizierten Regeln, die das Verständnis für Hundehalterinnen und Hundehalter und ihre vierbeinigen Gefährten fördern. Helfen Sie als Hundebesitzer/in mit, dass keine Hundereglements-Bussen ausgesprochen werden müssen. Die Gemeinde dankt für die Unterstützung.