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Ergänzungswahl eines Mitglieds der Gemeindekommission für den Rest der Amtsperiode 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2020

13. November 2019

Da nach dem Rücktritt von Philipp Brugger, SP, aus der Gemeindekommission der vakante Sitz nicht durch Nachrücken besetzt werden konnte, haben die Unterzeichner der Liste, auf welcher das ausgeschiedene Mitglied gewählt worden ist, gemäss § 45 Gesetz über die politischen Rechte das Recht auf Einreichung eines Wahlvorschlages. Dieser bedarf der schriftlichen Zustimmung von mindestens 10 Unterzeichnern der Liste. Der für die Ergänzungswahl vorgeschlagene Kandidat wird von der Erwahrungsinstanz als gewählt erklärt. Nachdem die SP einen gültigen Wahlvorschlag eingereicht hatte, wurde Ruth Wittlin im Rahmen einer Ergänzungswahl vom Gemeinderat als gewählt erklärt.

Allfällige Beschwerden gegen diese Wahl sind gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am 3. Tag nach der ordnungsgemässen Veröffentlichung des Ergebnisses dem Regierungsrat einzureichen.