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Sozialhilfebehörde

Die Sozialhilfe hat die Aufgabe, der Bedürftigkeit vorzubeugen, deren Ursachen zu ermitteln und zu beseitigen, durch geeignete Massnahmen deren Folgen zu lindern und zu beheben, sowie die Selbsthilfe von Bedürftigen zu fördern.

Die Sozialhilfebehörde entscheidet über Unterstützungsmassnahmen für Personen, welche nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Das kantonale Sozialhilfegesetz legt die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistungen fest.

Vorbereitet und umgesetzt werden die Entscheide durch den Sozialdienst der Gemeinde Oberwil, der die persönliche und finanzielle Situation der Unterstützungssuchenden abgeklärt und der Sozialhilfebehörde Antrag stellt und Bericht erstattet.

Die Sozialhilfebehörde besteht aus fünf Mitgliedern. Der Gemeinderat/die Gemeinderätin aus dem Ressort „Soziales“ gehört der Sozialhilfebehörde von Amtes wegen an.

Die Sozialhilfebehörde wird neu durch die Gemeindekommission und den Gemeinderat gemeinsam gewählt. 

Kontakt

Sozialhilfebehörde
Hauptstrasse 24
4104 Oberwil
Tel. 061 405 42 20
sozialberatung@oberwil.ch

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