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Inhalt

Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2015

9. Dez. 2015, 20.00 Uhr

Ort

Wehrlinhalle
Schulstrasse 6
4104 Oberwil

Kontakt

Evelyne Iten
evelyne.iten@oberwil.bl.ch

Informationen

Beschreibung
1.Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2015Link zum Protokoll
2.Leistungs- und Investitionsbudget 2016siehe unten
3.Finanzplan 2017-2021im Leistungsbudget 2016
4.Antrag nach § 68 Gemeindegesetz betreffend kostenneutrale Parkraumbewirtschaftung 
5.Reklamereglementsiehe unten
6.Wohlfahrtsfondsreglementsiehe unten
7.Informationen aus dem Gemeinderat 
8.Diverses 



Empfehlungen der Gemeindekommission

Traktandum 2

  • Die Gemeindekommission empfiehlt einstimmig, dem Leistungs- und Investitionsbudget 2016 zuzustimmen.
  • Die Gemeindekommission nimmt die Ausführungen des Gemeinderates zum „Budgetauftrag Auslagerung der Steuerveranlagung“ zur Kenntnis.
  • Die Gemeindekommission empfiehlt im Rahmen des „Budgetauftrags Steigerung Kostendeckungsgrad Parkraumbewirtschaftung“, die Erhöhung des Deckungsrads auf 50 Prozent abzulehnen.
  • Die Gemeindekommission empfiehlt, den Budgetauftrag zur Privatisierung des Hallenbads abzulehnen.

Traktandum 3
Die Gemeindekommission nimmt den Finanzplan 2017-2021 zur Kenntnis.

Traktandum 4
Die Gemeindekommission empfiehlt, den Antrag nach § 68 Gemeindegesetz betreffend kostenneutrale Parkraumbewirtschaftung abzulehnen.

Traktandum 5
Die Gemeindekommission empfiehlt mit 6 Ja- zu 3 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung, dem „Reglement über die Benutzung von öffentlichem und privatem Grund für Reklamezwecke“ mit folgenden Änderungen (fett) zuzustimmen:
  • In § 5 Abs.: „Augenschein, Besprechungen und die Beurteilung von Reklamen im Ortskern, die den normalen Aufwand übersteigen, werden zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt.“
  • § 6, zusätzlicher Punkt: „Nicht bewilligungspflichtig sind drei Fahnen pro Betrieb in der Gewerbezone.“
Traktandum 6
Die Gemeindekommission empfiehlt, dem totalrevidierten Fondsreglement mit dem neuen Titel “Reglement über die Führung von Fonds und privatrechtlichen Zweckbindungen zur Förderung der allgemeinen Wohlfahrt“ zuzustimmen.
Voraussetzungen
Alle in Oberwil wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht entmündigt sind.

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Dokumente

Name
Beschlusse_GV_20151209.pdf Download 0 Beschlusse_GV_20151209.pdf
Definitives_Leistungs-Budget_2016.pdf Download 1 Definitives_Leistungs-Budget_2016.pdf
GV-Einladung_151209_def_Druckerei.pdf Download 2 GV-Einladung_151209_def_Druckerei.pdf
Reglement_Wohlfahrtsfonds_VS_fur_GV.pdf Download 3 Reglement_Wohlfahrtsfonds_VS_fur_GV.pdf
Reklamereglement_2015_VS_def_20151101.pdf Download 4 Reklamereglement_2015_VS_def_20151101.pdf
Reklamereglement_Gebuhren_def_20151030.pdf Download 5 Reklamereglement_Gebuhren_def_20151030.pdf
Reklameverordnung_mit_Anhang_VS_GV.pdf Download 6 Reklameverordnung_mit_Anhang_VS_GV.pdf
Vernehmlassungsbericht_Reklamereglement.pdf Download 7 Vernehmlassungsbericht_Reklamereglement.pdf
Verordnung_Wohlfahrtsfonds_VS_fur_GV.pdf Download 8 Verordnung_Wohlfahrtsfonds_VS_fur_GV.pdf
Protokoll_GV_20151209.pdf Download 9 Protokoll_GV_20151209.pdf