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Inhalt

Gemeindeversammlung

Für die politische Meinungsbildung ist die Gemeindeversammlung massgebend. An der Gemeindeversammlung hat jede Stimmbürgerin und jeder Stimmbürger von Oberwil die Möglichkeit, über neue Reglemente, Budget und Rechnung sowie über grössere Investitionskredite zu beschliessen. 

Kontakt

Isabelle Abele
isabelle.abele@oberwil.ch

Ort

Wehrlinhalle
Schulstrasse 6
4104 Oberwil

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung beschliesst über neue Aufgaben der Gemeinde und über Investitionsvorhaben und -kredite

Kompetenzen

Die Befugnisse, die der Gemeindeversammlung zustehen, sind in § 47 des Gemeindegesetzes und in § 7 der Gemeindeordnung abschliessend aufgezählt. Durch Gemeindereglement können der Gemeindeversammlung weitere Befugnisse eingeräumt werden, soweit sie nicht aufgrund der Gesetzgebung ausdrücklich einem anderen Gemeindeorgan zustehen.

Voraussetzungen

Alle in Oberwil wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht entmündigt sind.

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