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Parkieren in Oberwil
Ab dem 1. Februar 2012 gilt in Oberwil das neue Parkraumreglement. Damit will die Gemeinde die Parkplätze auf öffentlichem Grund in den Wohngebieten von auswärtigen Dauerparkierern befreien. Die wenigen Parkplätze in Oberwil sollen den Menschen zur Verfügung stehen, die in Oberwil leben oder arbeiten.
Ab Januar können alle Menschen, die in Oberwil wohnen oder arbeiten, eine Parkkarte beziehen. Der Bezug ist aber vor allem für die Einwohnerinnen und Einwohner in den wenigsten Fällen wirklich notwendig. Denn die Parkkarte berechtigt nur, während des Tages in genau bezeichneten Wohngebieten länger als drei Stunden auf öffentlichem Grund zu parkieren. So ist keine Parkkarte notwendig, wenn: - man genügend eigene Parkplätze auf privatem Boden besitzt
- man während des Tages nie länger als drei Stunden in einem Wohnquartier parkieren will
- man im Zentrum/Dorf einkaufen gehen will
- man vor allem ausserhalb der bezeichneten Wohngebieten parkiert (siehe Link zur Karte zuunterst auf der Seite)
Es gibt verschiedene Arten von Parkkarten. Wer welche Parkkarte beziehen kann, wird in der Infobroschüre beschrieben. Den Link zur Broschüre finden Sie zuunterst auf dieser Seite. Auch die entsprechenden Formulare können Sie direkt vom Internet herunterladen, und zwar in unserem Online-Schalter unter dem Stichwort Parkkarte. Einwohner und Einwohnerinnen sowie ortsansässige Arbeitgeber erhalten die Parkkarte gratis. Auswärtige Mitarbeiter sowie ortsfremde Handwerker bezahlen eine Gebühr von 20 Franken im Monat respektive 240 Franken im Jahr. Die gesetzlichen Grundlagen zur neuen Parkraumbewirtschaftung finden sich im Parkraumreglement sowie in der dazugehörenden Verordnung. Auch diese beiden Dokumente finden Sie zuunterst auf dieser Seite.

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Häufig gestellte Fragen
Es folgt eine Auswahl an Fragen, die in den vergangenen Wochen bei der Verwaltung eingetroffen sind: Ich besitze ein Büro in Oberwil innerhalb der Zonen, für die neu eine Parkkarte nötig ist. Ich wohne aber in Bottmingen und komme täglich mit dem Auto zur Arbeit. Habe ich Anspruch auf eine Gratis-Parkkarte? Ob Sie Anspruch auf eine Gratis-Parkkarte haben, hängt davon ab, ob Ihr Fahrzeug auf eine Oberwiler Adresse registriert ist. Sie können also nur dann eine Gratis-Parkkarte beziehen, wenn Sie Ihr Fahrzeug über Ihre Firma mit Sitz in Oberwil angemeldet haben. Ich besitze eine Wechselnummer. Kann ich für beide Fahrzeuge eine Parkkarte beziehen? Nein, denn die Parkkarte wird pro Kennzeichen herausgegeben. Wie das Nummernschild müssen Sie die Parkkarte zwischen den Fahrzeugen hin und her wechseln. Im Januar und im Februar werden bei mir am Vorderbergrain Handwerker ein- und ausgehen. Brauchen die Handwerker für den Februar Parkkarten oder nicht? Nein, sie brauchen keine. Zwar ist das Parkraumreglement ab Februar in Kraft, Sie wohnen aber ausserhalb der Zone, in welchen für das zeitlich unbeschränkte Parkieren Parkkarten benötigt werden. Ich bin am Mittwochabend in einem anderen Quartier bei Bekannten zum Abendessen eingeladen. Um 18 Uhr gibts Aperitif. Brauche ich eine Parkkarte? Nein, denn die Parkkarte benötigen Sie nur, wenn Sie zwischen 8 und 19 Uhr länger als drei Stunden parkieren möchten. Wenn Sie Ihr Fahrzeug kurz vor 18 Uhr beim Bekannten auf öffentlichem Grund abstellen, müssen Sie lediglich die Parkscheibe entsprechend einstellen. Ich habe einen Arzttermin an der Hauptstrasse im Dorf. Welche Parkkarte brauche ich? Gar keine. Denn die Parkkarten sind nur im Wohngebiet gültig. Im Zentrum gelten die allgemeinen Verkehrsregeln, die mittels Signalisation vor Ort (etwa blaue Zone) gekennzeichnet ist. Ich wohne in Oberwi, aber mein Auto ist auf meinen Arbeitgeber in einem anderen Kanton zugelassen. Muss ich nun bezahlen oder erhalte ich gratis eine Einwohnerparkkarte? Sie erhalten eine Einwohnerparkkarte, da Sie als Einwohner registriert sind. Brauche ich auch für Fahrräder eine Parkkarte? Nein, Parkkarten sind gleich zu handhaben wie die Parkscheibe. Fahrräder benötigen demnach keine Parkkarte, Motorräder mit weissen Kontrollschildern jedoch schon. Ich habe eine Raumpflegerin, die regelmässig meinen Haushalt erledigt. Braucht sie eine Parkkarte? Nur, wenn die Raumpflegerin regelmässig länger als drei Stunden am Stück bei Ihnen beschäftigt ist. Dann sollte sie eine Handwerker-Parkkarte beziehen. Dies natürlich nur, wenn Sie auf Ihrem Grundstück nicht genügend Parkplätze haben, so dass die Raumpflegerin ihr Fahrzeug auf öffentlichem Boden abstellen muss. Ich bin ein Tag in Oberwil im Wohngebiet zu Besuch. Brauche ich eine Parkkarte? Ja, Sie können diese für zehn Franken am Ticketautomat der BLT in Oberwil oder auf der Gemeindeverwaltung lösen. Meine Tochter kommt mich jede Woche besuchen. Leider habe ich nur einen privaten Parkplatz, den ich für mein eigenes Auto brauche. Wie löse ich das nun mit der Parkkarte? Sie können für Ihre Tochter monateweise gratis eine Besucher-Parkkarte beziehen. Dies macht Sinn, wenn sie regelmässig über Tag mehr als drei Stunden bei Ihnen ist. Sind die Besuche kürzer oder fallen diese in Randzeiten oder aufs Wochenende, benötigt Ihre Tochter keine Parkkarte. Ich besitze eine gültige Parkkarte, habe Sie jedoch nicht dabei. Werde ich dann gebüsst? Ja, die Parkkarte muss zwingend hinter der Windschutzscheibe liegen. Bekomme ich nach Ablauf der Gültigkeitsdauer automatisch eine neue Karte? Nein, Sie müssen wieder eine neue Karte anfordern.
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