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Sozialberatung Oberwil

Die Sozialberatung Oberwil hat die Aufgabe, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu beraten. Neben der Beratung und Hilfe von Einzelpersonen oder Familien auf freiwilliger Basis, erledigt die Sozialberatung zusätzlich Aufgaben für die Sozialhilfebehörde Oberwil.

DIE BERATUNG UND HILFE AUF FREIWILLIGER BASIS UMFASST FOLGENDE ANGEBOTE:

  • Beratung bei persönlichen, familiären, ehelichen, erzieherischen, sozialen, rechtlichen und finanziellen Schwierigkeiten für alle Altersgruppen
  • Vermittlung von Ferien- und Erholungsaufenthalten, von Heimen, Pflegeplätzen sowie Mithilfe bei der Finanzierung
  • Budgetberatung
  • Beratung bei Schulden und Schuldensanierungen
  • Führen von Lohn- und Rentenverwaltungen auf freiwilliger Basis
  • Vermittlung von Stipendien, Mietzinsbeiträgen, Alimentenbevorschussungen, Renten und Ergänzungsleistungen, unentgeltliche Prozessführung, Geltendmachen von finanziellen Beiträgen von privaten Institutionen, Fonds und Legaten.
  • Kurzberatung und Auskünfte.
  • Vermittlung an andere soziale Stellen und Fachleute.

Generelle Aufgaben
Neben der Beratung und Betreuung bereits hilfebedürftiger Menschen sollen sich die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter auch mit generellen Problemen des Gemeinwesens befassen, Zusammenhänge aufzeigen und die Ursachen sozialer Not möglichst an den Wurzeln erfassen und prophylaktisch wirken. Dafür sollen sie mit Personen aus anderen Fachgebieten zusammenarbeiten.

Dies kann geschehen durch:
Mitarbeit in Kommissionen und Gruppierungen, die sich mit sozialen Fragen befassen.
Öffentlichkeitsarbeit (Veranstaltungen, Vorträge etc.).
Initiative ergreifen bei Erkennen von generellen und sozialen Problemen, sowie in Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten nach Lösungsmöglichkeiten suchen und diese beantragen.
Unterstützen von Aktivitäten auf sozialem Gebiet.


AUFGABEN FÜR DIE SOZIALHILFEBEHÖRDE OBERWIL

Abklärung der finanziellen Situation von Einzelpersonen oder Familien. Suchen nach Hilfsmöglichkeiten und Abklären der Frage, ob Hilfe auf freiwilliger Basis möglich ist. Klientinnen und Klienten motivieren, eigene Ressourcen zu mobilisieren.

In diesem Zusammenhang auch Vermitteln von Ansprüchen, die den Klientinnen und Klienten von Gesetzes wegen zustehen, wie Alimentenbevorschussung, Ergänzungsleistungen zu AHV/IV,FLB-Leistungen, Mietzinsbeiträge etc.

Steht Unterstützungsberechtigung fest, berechnen der Unterstützungsleistung in Anlehnung an die kantonalen Richtlinien unter Einbezug besonderen Bedürfnissen der Klientin resp. des Klienten. Anträge stellen an die Sozialhilfebehörde und Teilnahme an den Sitzungen.
Laufende Kontakte, Kontrolle und direkte Auszahlung der Gelder wo nötig.
Überwachung von gesetzten Terminen und Zielen. Beratung bei anfallenden Problemen.

Bevorschussung von Arbeitslosengeld.


AUFGABEN FÜR DIE JUGENDARBEIT OBERWIL

  • Offene Jugendarbeit: Die Jugendarbeit steht im Dienste der Gemeinschaft. Sie soll integrierend und vermittelnd zwischen Generationen und Kulturen wirken und sich parteilich für die Jugendlichen und ihre Anliegen einsetzen. Die Jugendarbeiterin und der Jugendarbeiter obliegt die fachliche Führung des Jugendhauses, die Gestaltung und Mitarbeit in Projekten zu Jugendfragen und Prävention. Sie unterstützen Jugendliche in Oberwil, indem sie sie anregen ihre Anliegen einzubringen, sie ermutigen konkrete Schritte zu unternehmen und sie befähigen selbständig Angebote und Projekte durchzuführen. In Krisen und bei Problemen stehen die Jugendarbeiterin und der Jungendarbeiter Jugendlichen begleitend und beratend zur Seite. In Fragen rund um die Entwicklung Jugendlicher erhalten Eltern und Drittpersonen auch gerne fachliche Auskunft.