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Umschrieb ausländischer Führerausweis

Sind Sie Inhaber/in eines ausländischen Führerausweises? Wenn Sie mehr als ein Jahr in der Schweiz wohnen, ist der schweizerische Führerausweis erforderlich. Es kann jederzeit - also auch vor Ablauf der zwölfmonatigen Frist - ein Gesuch um Erteilung eines schweizerischen Führerausweises gestellt werden.

Das Formular für den Umschrieb des ausländischen Führerausweises können Sie persönlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail bestellen oder von der Website des Kantons Basel-Landschaft herunterladen. Füllen Sie das Gesuchsformular vollständig aus und führen Sie bei einem Optiker oder Augenarzt einen Sehtest durch. Danach lassen Sie Ihre Personalien an den Schaltern Einwohnerdienste bestätigen. Die Gemeindeverwaltung nimmt das vollständig ausgefüllte Gesuch, 2 farbige Passfotos, eine Kopie des Ausländerausweises und den ausländischen Führerausweis (Original) entgegen und lässt die Unterlagen direkt der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) in Füllinsdorf zukommen.

Auf der Website des Kantons Basel-Landschaft finden Sie weitere Informationen zum ausländischen Führerausweis.

Preis

siehe unter den Gebühren

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