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Steuerrechtliche Auskünfte

Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über Belange rund um die Staats-/Bundes- und Gemeindesteuern. Steuerauskünfte über Privatpersonen werden nur an Amtsstellen erteilt.

Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärung jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erhalten schneller eine definitive Schlussabrechnung. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte rechtzeitig ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung an die Behörde des Einreichungsortes für die Steuererklärung. Falls dies Oberwil ist, können Sie das Fristgesuch auch online stellen. PersID bitte in jedem Fall angeben! Für Fristerstreckungen, die mehr als 60 Tage über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen, erhebt die Kantonale Steuerverwaltung eine einmalige Gebühr von CHF 40.--.

Auf der Website des Kantons Basel-Landschaft finden Sie weitere Informationen zum Thema Steuern.

Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Staats- oder Bundessteuer wenden Sie sich bitte direkt an die Kantonale Steuerverwaltung Liestal, Abteilung Steuerbezug Tel. 061 552 51 40.

Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Gemeindesteuer wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Finanzen, Tel. 061 405 42 28 oder 061 405 42 27.

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