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Hundekontrolle

Haben Sie einen (neuen) Hund?

Hunderegistrierung
Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde (auch Hunde mit Spezialausbildung und Hofhunde) der Gemeinde zu melden.
Diese Anzeigepflicht, innert 14 Tagen, gilt auch für die Weitergabe oder den Tod des Hundes.

Zur Anmeldung Ihres Hundes bei den Einwohnerdiensten benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Impfbüchlein
  • Kopie Police Haftpflichtversicherung


Gebühren
Die Gebühren werden pro Kalenderjahr erhoben, erstmals ab Beginn der Gebührenpflicht bis Ende Jahr anteilmässig. Bei Halterwechsel und Wegzug erfolgt keine Rückerstattung. Bei Tod des Tieres bis zum 30. Juni des laufenden Jahres erfolgt eine Rückerstattung in der Höhe der Hälfte der Jahresgebühr. Bitte bringen Sie eine Bestätigung über den Todeszeitpunkt der Tierärztin, des Tierarztes oder des Wasenmeisters. Es kann auch eine Kremationsbestätigung sein.

Gebührenerlass:
Der Gemeinderat kann die Gebühren auf Gesuch hin ganz oder teilweise erlassen:

  • In Härtefällen
  • Für ausgebildete Schutz, Lawinen, Sanitäts- und Katastrophenhunde, sofern diese alljährlich eine Prüfung mit höherem Schwierigkeitsgrad ablegen und den Behörden für Dienstleistungen zur Verfügung stehen.
  • Zur Ausbildung bestimmte Blindenführhunde
  • Erster Hofhund


Abmelden Ihres Hundes
Erhält Ihr Hund einen neuen Besitzer oder ist er verstorben, teilen Sie uns dies bitte telefonisch oder per E-Mail mit. Dann erhalten Sie im neuen Jahr keine Rechnung für die Hundegebühr.

 

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