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Identitätskarte

Identitätskarte

Der Bundesbeschluss, über den am 17. Mai 2009 abgestimmt wurde, enthält keine Verpflichtung, neben dem Pass auch eine Identitätskarte mit elektronisch gespeicherten Daten einzuführen. Die Identitätskarte wird somit auch bis auf weiteres in der heutigen Form ohne Chip ausgestellt.

Was muss ich tun um eine neue ID zu bekommen?
Der Antrag für eine Identitätskarte muss persönlich auf der Gemeindeverwaltung gestellt werden. Wenn Sie die Identitätskarte zusammen mit dem Pass 10 bestellen möchten, müssen Sie den Antrag direkt beim Pass- und Patentbüro stellen.

Was muss ich mitbringen?
Für die Antragstellung wird die abgelaufene Identitätskarte benötigt. Pro Antrag ist ausserdem ein aktuelles Passfoto (schwarz-weiss oder farbig) im Format 35 x 45 mm (ohne Rand) vorzulegen. Das Foto darf keine Spuren von Büroklammern oder ähnlichem aufweisen, darf nicht älter als ein Jahr sein und muss die antragstellende Person eindeutig identifizieren.
Für Kinder wird ab Geburt ein Foto verlangt. Die exakten Kriterien für die Passfotos finden Sie hier oder Sie können bei der Gemeindeverwaltung nachfragen.

Beantragung einer IDK für Minderjährige und Kinder
Wenn beide miteinander verheiratet Eltern das Sorgerecht besitzen, reicht in der Regel die persönliche Vorsprache und Unterschrift eines Elternteils. Bei unverheirateten oder getrennt lebenden Eltern muss die elterliche Sorge nachgewiesen werden.

Was kostet eine ID?
Die Identitätskarte für Erwachsene (ab 18 Jahren) kostet CHF 70.-, für Kinder (ab Geburt bis zum 17. Lebensjahr) CHF 35.-. Die Portokosten für den Versand des neuen Ausweises per Einschreiben sind im Preis inbegriffen.

Wie lange dauert es, bis ich die neue ID erhalte?
Die Herstellung einer Identitätskarte dauert ungefähr eine Woche. Die Ausweise werden von der jeweiligen Herstellerfirma mit eingeschriebener Post direkt dem Antragsteller zugestellt.

Was muss ich tun, wenn ich die ID verloren habe?
Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung beim nächsten Schweizer Polizeiposten angezeigt werden. Diese Verlustmeldung muss bei der Antragstellung einer neuen ID bei der Einwohnerkontrolle mitgebracht werden. Bei Verlust im Ausland ist dieser nach der Rückkehr in die Schweiz der Kantonspolizei anzuzeigen.

Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden.

Weitere, allgemeine Informationen:

  • Minderjährige und Bevormundete müssen in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters oder mit einer schriftlichen Vollmacht vorsprechen.
  • Die Gebühren sind bei der Bestellung zu begleichen. Sie können bei uns auch bargeldlos (EC-Karte oder Postcard) bezahlen.
  • Kinder können nicht mehr in den Pass der Eltern eingetragen werden.
  • Pässe können nicht mehr verlängert werden.
  • Von der persönlichen Erscheinungspflicht kann nur in Fällen von schweren körperlichen oder geistigen Gebrechen abgewichen werden. Über Ausnahmen im Ausland entscheidet die zuständige Schweizer Vertretung.

Preis

siehe unter den Gebühren

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