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Feuerungskontrolle

Offizieller Feuerungskontrolleur der Gemeinde Oberwil:

 

 

Herr Dominque Vogel, Hohestrasse 230, 4104 Oberwil
Telefon 061 401 24 49
Natel 079 330 08 28
Mail

info@vogel-kaminfeger.ch


Ölfeuerungen
Sie haben zwei Möglichkeiten, die Kontrolle Ihrer Ölheizung durchführen zu lassen.

 

Variante 1
Durchführung der Messungen durch den offiziellen Feuerungskontrolleur der Gemeinde, Herrn Dominique Vogel, 4104 Oberwil

Variante 2
Durchführung der Messungen durch die von Ihnen beauftragte Servicefirma unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Der Feuerungskontrolleur der Servicefirma, der die Messungen durchführt, erfüllt die Anforderungen nach § 8 der kantonalen Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden.
  2. Die Messwerte müssen auf dem vollständig ausgefüllten Arbeitsrapport der Servicefirma bis spätestens 31. Juli an Herrn D. Vogel geschickt werden.

Vor Beginn der 2-jährigen Kontrollperiode werden Sie von Herrn D. Vogel angeschrieben und gebeten, ihm die gewählte Variante mitzuteilen.

Zur Deckung des administrativen Aufwands erhebt die Gemeinde für Messungen durch Servicefirmen (Variante 2) eine Gebühr von CHF 42.00 (exkl. MwSt). Diese wird der Servicefirma vom Feuerungskontrolleur in Rechnung gestellt.


Gasfeuerungen
Nachdem die Ölfeuerungen schon seit Jahren periodisch kontrolliert werden, werden nun auch die Gasfeuerungen einer Kontrolle gemäss eidg. Luftreinhalte-Verordnung (LRV) unterzogen. Diese Kontrollen sind vom Kanton Baselland angeordnet worden. Bei den Gasheizungen führt prinzipiell der amtliche Feuerungskontrolleur die Messungen durch. Dafür sind diese einmalig.

Grundlage
Die eidgenössische Luftreinhalte-Verordnung (LRV) schreibt eine Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen vor. Im Kanton Basel-Landschaft wurde im Jahr 2006 erstmalig mit der Kontrolle der atmosphärischen Gasheizungen begonnen. In der ersten Phase wurden die Anlagen mit Baujahr 1992 und älter kontrolliert.

Neue Messkampagne
Mit einer gezielten Kontrollkampagne werden nun in einer zweiten Phase alle atmosphärischen Gasheizungen mit Baujahr 1993 und jünger von den Feuerungskontrolleuren der Gemeinden einmal gemessen. Der von der Gemeinde Oberwil beauftragte amtliche Feuerungskontrolleur ist Herr Dominique Vogel.

Luftschadstoffe und deren Grenzwerte
Für die atmosphärischen Gasheizungen gelten gemäss Luftreinhalte-Verordnung folgende Emissionswerte:

 

Schadstoffe

Grenzwerte

Kohlenmonoxid (CO)

100 mg/m3

Stickoxide (NO<sub>x</sub>)
  • Leistung bis 12 kW
  • Leistung über 12 kW

 

120 mg/m3
80 mg/m3

Abgasverluste:
typengeprüfte Anlagen
übrige Anlagen

 
gemäss Typenschild
7%


Die für die jeweilige Anlage geltenden Grenzwerte sind auf dem Kontrollrapport aufgedruckt. Für typengeprüfte Anlagen gilt der auf dem Typenschild angegebene Abgasverlust-Grenzwert.

 

Massnahmen und Fristen bei Überschreitung der Grenzwerte
Die Massnahmen und Fristen richten sich nach der Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden: Überschreitet eine Anlage die Grenzwerte, muss sie einreguliert werden. Die Frist für die Einregulierung beträgt in der Regel 30 Tage.
 
Nach Ablauf der Einregulierungsfrist führt der Feuerungskontrolleur eine kostenpflichtige Nachkontrolle durch.
 
Gestützt auf § 15 des Reglementes über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle vom
13. Juni 2002 erlässt der Gemeinderat folgende Gebühren:

Die Hauseigentümerinnen und -eigentümer haben für die Kontrolle ihrer Heizungsanlage
bis 350 kW folgende Gebühren zu entrichten:       

 

Gebühren (exkl. MwSt) in CHF  
Einstoffbrenner Öl/Gas einstufig CHF 80.00
Einstoffbrenner Öl/Gas zweistufig CHF 112.00
Zweistoffbrenner Öl/Gas einstufig CHF 125.00
Spezielle Anlagen nach Aufwand
Verlangte Ölanalysen nach Aufwand
Kontrolle auf Stickoxid nach Aufwand
Administrative Kosten bei Kontrollen durch externe Firma CHF 42.00
Nicht-Durchführung einer Kontrolle zum vereinbarten Termin wegen Abwesenheit des Anlagen-Besitzers CHF 27.00
Spezielle Zeitaufwendung/Arbeitsgänge des Kontroll­personals, Entschädigungsansatz pro ¼ Stunde CHF 20.00
Bearbeitungsgebühr für Rechnungsstellung CHF 10.00
Mahngebühr CHF 15.00
Ausserordentliche Aufwendungen der Verwaltung nach Aufwand


                                                                                                                                                                 
Können die Grenzwerte trotz Einregulierung nicht eingehalten werden, muss die Anlage saniert werden. Die Sanierungspflicht beträgt in der Regel 2 Jahre.

 

Nach Ablauf der Sanierungsfrist führt der Feuerungskontrolleur eine kostenpflichtige Nachkontrolle durch.

Weitere Auskünfte
Für weitere Auskünfte über die Kontrollmessungen wenden Sie sich bitte an den Feuerungskontrolleur der Gemeinde Oberwil, Herrn Dominique Vogel, Tel.: 061 401 24 49 oder E-Mail: info@vogel-kaminfeger.ch.  

Für die Sanierung oder den Ersatz Ihrer Heizungsanlage wenden Sie sich bitte an eine Heizungsfirma Ihrer Wahl.

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