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Wahlpropaganda Versand für Ortsparteien

Preis: kostenlos (GRB vom 6.6.1992)

Bei allen kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Wahlen organisiert die Gemeindeverwaltung für die Parteien und politischen Gruppierungen das Einpacken und den Versand der Wahlempfehlungen. Voraussetzung ist, dass sich mindestens drei Parteien daran beteiligen.

Die Gemeinde stellt pro Haushalt ein adressiertes Couvert im Format C5 zur Verfügung und übernimmt die Posttaxen. Das Einpacken des Propagandamaterials obliegt den Parteien und Gruppierungen. Die Gemeindeverwaltung teilt den Parteien und Gruppierungen den Termin für das Verpacken schriftlich mit. Jede Organisation hat mindestens zwei Personen zu delegieren, andernfalls wird das Material der abwesenden Partei nicht verpackt. Die Gemeindeverwaltung übernimmt keine Verantwortung für das Verpacken.

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