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Einjähriges Berufkraut – ein invasiver Neophyt breitet sich aus

20. Juli 2021

Das Einjährige Berufkraut breitet sich zurzeit in vielen Kantonsteilen sehr stark aus. Vielerorts ist man sich nicht bewusst, dass es sich dabei um eine eingeschleppte Art handelt. Die weiss blühende Krautpflanze stammt ursprünglich aus Nordamerika und zählt in Europa und der Schweiz zu den invasiven gebietsfremden Arten – so befindet sie sich auch auf der offiziellen Schwarzen Liste von Info Flora.

Die Pflanze kann sich an vielen Standorten äusserst stark vermehren und teilweise sogar annähernd Reinbestände bilden, weshalb ihre Ausbreitung verhindert werden sollte:

  • Beeinträchtigung der einheimischen Biodiversität: An ökologisch wertvollen Standorten wie Magerwiesen, Trocken- und Feuchtwiesen, Buntbrachen, Waldrändern etc. kann die angestammte einheimische Vegetation verdrängt werden.

  • Schaden in der Landwirtschaft: Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen wird der Futterwert von Gras und Heu reduziert.

  • Schnelle Verbreitung: Eine einzelne Pflanze kann bis zu 50’000 Flugsamen bilden, welche durch den Wind verbreitet werden.

  • Aufwändige Bekämpfung: Haben sich die Pflanzen über einige Zeit an einem Standort etabliert, bildet sich im Boden ein riesiges Samendepot, welches über Jahre hinweg besteht und die Bekämpfung zu einer langwierigen und teuren Aufgabe macht.

Da sich die Pflanzen derzeit vielerorts in der Blüte befinden und kurz vor dem Versamen sind, bedarf es rascher Massnahmen, um einer weiteren Ausbreitung entgegenzuwirken:

  • Ausreissen mit den Wurzeln ist die effektivste Bekämpfungsmethode.

  • Mähen ist eine Notlösung und verschafft Abhilfe, wenn sich ein Bestand kurz vor dem Absamen befindet und der Aufwand zum Ausreissen zu gross ist. Wichtig: die gemähten Pflanzen wachsen sehr schnell nach und bilden innerhalb von 3 bis 4 Wochen neue Blüten. Der Bestand muss deshalb alle 3 bis 4 Wochen nachgemäht werden. Einmaliges Mähen verschlimmert die Situation.

  • Entsorgung: Samen, Blüten und Wurzeln unbedingt im Kehricht, thermophiler Vergärung oder kontrollierter Boxenkompostierung entsorgen, keine Garten- oder Feldrandkompostierung.

  • Wichtig: An noch wenig besiedelten Standorten die Einzelpflanzen unbedingt entfernen. An offenen Bodenflächen siedelt sich das Einjährige Berufkraut schnell an.

Einjähriges Berufkraut
Invasiver Neophyt: jetzt gegen das Einjährige Berufkraut vorgehen.