Volksabstimmung vom 24. November 2002
Informationen
- Datum
- 24. November 2002
Eidgenössische Vorlagen
Arbeitslosenversicherungsgesetz
- Ergebnis
- Ja: 2089, Nein: 1313, Leer: 73, Ungültig: 12
- Beschreibung
- Die Arbeitslosenversicherung wird heute mit Notmassnahmen finanziert, die Ende 2003 auslaufen. Eine Revision des Gesetzes ist deshalb nötig, um die Arbeitslosenversicherung dauerhaft auf eine finanziell sichere Basis zu stellen.
Das revidierte Gesetz sieht feste Beiträge der öffentlichen Hand vor, während auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite weniger bezahlt werden muss. Die Höhe des Arbeitslosengeldes bleibt unverändert. Die Beitragszeit wird verlängert und die Bezugsdauer verkürzt. Vor allem wegen dieser beiden Neuerungen ist das Referendum ergriffen worden. - Formulierung
- Wollen Sie die Änderung vom 22. März 2002 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG) annehmen?
- Stimmbeteiligung
- 52.61%
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch"
- Ergebnis
- Ja: 1539, Nein: 1908, Leer: 35, Ungültig: 11
- Beschreibung
- Die Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" fordert, dass auf Asylgesuche nicht eingetreten wird, wenn die Betroffenen aus einem sicheren Drittstaat in die Schweiz eingereist sind. Zudem sollen mit verschiedenen Massnahmen die Kosten im Asylbereich gesenkt werden. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, da sie in zentralen Fragen keine brauchbaren Lösungen bietet und in weiten Teilen überholt ist.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" annehmen?
- Stimmbeteiligung
- 52.61%
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Kantonale Vorlagen
Änderung des Steuer- und Finanzgesetzes
- Ergebnis
- Ja: 906, Nein: 2409, Leer: 55, Ungültig: 11
- Beschreibung
- Ab dem 1. Januar 2003 sollen verschiedene Steuergesetzänderungen in Kraft treten. Dazu gehört die Erhöhung des Mietkostenabzugs von derzeit Fr. 1'000.-- pro Person auf neu Fr. 1'250.--. Im gleichen Zug sollen die kantonalen Eigenmietwerte um 12 % angehoben werden. Diese Änderungen sind nötig, um die Rechtsgleichheit zwischen Mietern und Wohneigentümern wieder zu gewährleisten. Die beiden Massnahmen sind für den Staat ertragsneutral.
Eine weitere Änderung betrifft den neu einzuführenden Selbstbehalt von 5 % bei der Abzugsfähigkeit von Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten, wie ihn die direkte Bundessteuer bereits kennt. Diese Massnahme soll die erheblichen Steuerausfälle, welche die Änderung per 1.1.2000 zur Folge gehabt hat, vermindern. Für freiwillige Geldspenden an gemeinnützige und öffentliche Institutionen soll die Abzugsfähigkeit zukünftig erst ab Fr. 100.-- möglich sein und auf 10 % des Reineinkommens beschränkt werden, wie dies beim Bund auch schon der Fall ist.
Der Kinderabzug soll wieder wie früher vom geschuldeten Steuerbetrag in Abzug gebracht werden und nicht mehr vom steuerbaren Einkommen. Mit dieser sozialpolitisch motivierten Änderung soll gleichzeitig eine Erhöhung auf neu Fr. 600.-- pro Kind erfolgen. - Formulierung
- Wollen Sie die Änderung vom 6. Juni 2002 des Steuer- und Finanzgesetzes annehmen?
- Stimmbeteiligung
- 52.61%
- Ebene
- Kanton
- Art
- -