Oberwiler Fasnachtsordnung 2023
Gestützt auf § 14 Abs. 3 des Gastgewerbegesetzes erklärt der Gemeinderat folgende Tage zu offiziellen Fasnachtstagen:
• Sonntag, 19. Februar 2023
• Montag, 20. Februar 2023
• Dienstag, 21. Februar 2023
An diesen Tagen kann in den öffentlich zugänglichen Betrieben (Restaurants) und bei Anlässen (Gelegenheitswirtschaften) ohne besondere Bewilligung und zeitlich uneinge-schränkt über die Polizeistunde hinaus gewirtet werden. Öffentliche musikalische Unterhaltung sowie der Einsatz von Verstärkeranlagen im Aussenbereich wird im Zusammenhang mit Fasnachtsveranstaltungen genehmigt.
Volksfest mit Fasnachtsfeuer
Der Sonntag, 26. Februar wird zum Volksfest erklärt. An diesem Tag darf ohne besondere Bewilligung bis 4.00 Uhr gewirtet werden.
Marschübungen
Marschübungen dürfen von Montag, 23. Januar bis Samstag, 18. Februar in Oberwil durchgeführt werden.
Spielzeiten:
Montag bis Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 20.00 Uhr
Der Gemeinderat wünscht allen Oberwiler Einwohnerinnen und Einwohnern eine schöne Fasnacht.