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Parkieren in Oberwil

Parkieren in Oberwil

Seit dem 1. Februar 2012 gilt in Oberwil das neue Parkraumreglement. Damit will die Gemeinde die Parkplätze auf öffentlichem Grund in den Wohngebieten von auswärtigen Dauerparkierern befreien. Die wenigen Parkplätze in Oberwil sollen den Menschen zur Verfügung stehen, die in Oberwil leben oder arbeiten.

Fragen zum Oberwiler Parkregime können Sie an die Gemeindepolizei stellen.

Eingang einer Parkkarten-Zone


Seit Januar 2012 können alle Menschen, die in Oberwil wohnen oder arbeiten, eine Parkkarte beziehen. Der Bezug ist aber vor allem für die Einwohnerinnen und Einwohner in den wenigsten Fällen wirklich notwendig. Denn die Parkkarte berechtigt nur, während des Tages in genau bezeichneten Wohngebieten länger als drei Stunden auf öffentlichem Grund zu parkieren.

So ist keine Parkkarte notwendig, wenn:
  • man genügend eigene Parkplätze auf privatem Boden besitzt
  • man während des Tages nie länger als drei Stunden in einem Wohnquartier parkieren will
  • man im Zentrum/Dorf einkaufen gehen will
  • man vor allem ausserhalb der bezeichneten Wohngebieten parkiert (siehe Link zur Karte zuunterst auf der Seite)

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
  • Die Zonen, in denen die neue Parkraumordnung gilt, sind an allen Strasseneingängen mit Schildern gekennzeichnet
  • In diesen Zonen ist zwingend die Parkkarte 4104 oder die blaue Parkscheibe gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen, egal ob das Fahrzeug ausserhalb oder innerhalb eines markierten Parkfeldes abgestellt wird. Auswärtige können bei der Gemeindeverwaltung eine Tagesparkkarte beziehen.
  • Mit der blauen Parkscheibe darf in den betroffenen Zonen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 19 Uhr maximal drei Stunden parkiert werden. Die Parkscheibe ist wie gewohnt bei der Ankunft zu stellen (siehe Anweisungen auf der Parkscheibe).
  • Massgebend ist immer die Signalisation vor Ort. Achten Sie bitte auf die Schilder am Strassenrand!


Es gibt verschiedene Arten von Parkkarten. Wer welche Parkkarte beziehen kann, wird im Flyer beschrieben. Den Link zum Flyer finden Sie zuunterst auf dieser Seite.

Auch die entsprechenden Formulare können Sie direkt vom Internet herunterladen, und zwar in unserem Online-Schalter unter dem Stichwort Parkkarte. Für den Erstbezug muss der entsprechende Fahrzeugausweis mitgebracht werden.

Einwohner und Einwohnerinnen sowie ortsansässige Arbeitgeber erhalten die Parkkarte gratis. Auswärtige Mitarbeiter sowie ortsfremde Handwerker bezahlen eine Gebühr von 20 Franken im Monat respektive 240 Franken im Jahr.

Die gesetzlichen Grundlagen zur neuen Parkraumbewirtschaftung finden sich im Parkraumreglement sowie in der dazugehörenden Verordnung. Auch diese beiden Dokumente finden Sie zuunterst auf dieser Seite.
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