Corona-Regeln: Anpassungen per 1. Oktober 2020
Nachdem der Bundesrat in der vergangenen Woche Anpassungen auf den 1. Oktober
2020 hin in Aussicht gestellt hat, sieht der Kanton Basel-Landschaft eine Revision der kantonalen
Verfügungen ebenfalls auf dieses Datum hin vor. Bis dahin gelten die bestehenden
Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus weiter. In der aktuellen Situation „Leben
mit Covid-19“ soll die Betonung wieder vermehrt auf „Leben“ gelegt werden:
Veranstaltungen, welche die Schutzkonzepte einhalten können, sollen auch tatsächlich
stattfinden.
Vgl. dazu die beiliegende Medienmitteilung.
Zugehörige Objekte
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17-08-2020_Medienmitteilung_Verlangerung_der_Verfugung_Nr._4.pdf | Download | 0 | 17-08-2020_Medienmitteilung_Verlangerung_der_Verfugung_Nr._4.pdf |