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Mehrwertabgabe

Die Gemeinde Oberwil prüft die Einführung einer kommunalen Mehrwertabgabe. Dabei geht es um Fälle, in denen einzelne Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen von einer Bodenwertsteigerung profitieren, die allein aufgrund eines Beschlusses der stimmberechtigten Bevölkerung eintritt. Die Mehrwertabgabe soll einen Ausgleich zugunsten der Allgemeinheit schaffen. 

In Oberwil steht eine Revision der Ortsplanung an. Die Zonenpläne und Vorschriften werden aktualisiert. Die Gemeinde stellt damit die Weichen für ihre bauliche Weiterentwicklung. Die Revision wird manchen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern eine bessere Ausnützung der bestehenden Bauzonen ermöglichen, indem zum Beispiel eine Erhöhung ihre Gebäude erlaubt wird. Betroffene Grundeigentümerschaften werden von der Revision wirtschaftlich profitieren, denn durch die geplanten Auf- und Umzonungen sowie die Zonen mit Quartierplanpflicht gewinnen ihre Grundstücke an Wert.

Gleichzeitig entstehen der Gemeinde Kosten, zum Beispiel für die Erschliessung wachsender Quartiere oder für Freizeitanlagen.

 

Entwurf für ein kommunales Mehrwertabgabe-Reglement

Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde ein «Reglement über die Mehrwertabgaben der Gemeinde Oberwil» entworfen. Der Kanton hat diesen Entwurf im Rahmen seiner Vorprüfung 2023 im Grundsatz gutgeheissen.

Der Entwurf des Reglements für Oberwil sieht vor, dass Grundbesitzende, deren Parzellen aufgrund eines Planungsentscheids der Stimmberechtigen erheblich an Wert gewinnen, einen kleinen Teil des Mehrwerts (30 %) an die Gemeinde abgeben sollen. Die Abgabe würde fällig, sobald der Mehrwert realisiert wird, also beispielsweise bei der baulichen Umsetzung der zusätzlichen Nutzungsmöglichkeiten (z. B. bei einer Aufstockung des Gebäudes) oder bei der Veräusserung eines Grundstücks mit Mehrwertgewinn.

Im Reglement wurden vier Fälle thematisiert, in denen Planungsmehrwerte im Gebiet der Gemeinde entstehen: bei Aufzonungen, Umzonungen, Quartierplanungen sowie Ausnahmeüberbauungen nach einheitlichem Plan. Neueinzonungen behandelt der Oberwiler Entwurf hingegen nicht. Denn die Mehrwertabgabe bei Einzonungen wird vom Kanton geregelt.

Die Erträge aus der Mehrwertabgabe sollen gemäss Entwurf in die Gemeinde reinvestiert werden. Die Mittel würden in einen «Fonds Mehrwertabgabe» der Gemeinde fliessen. Aus dem Fonds kann die Gemeinde Massnahmen der Raumplanung unterstützen, beispielsweise Massnahmen für die Siedlungsqualität, für Anlagen des öffentlichen Verkehrs oder für öffentliche Grün- und Freiräume. Vorgesehen ist auch, dass Private Anträge auf Beiträge aus dem Fonds stellen können, wenn sie Massnahmen im Sinne der Fondszwecke planen.

 

Gemeindebeschluss vom März 2024: Das kantonale Gesetz abwarten

Am 14. März 2024 wurde die Frage, ob in Oberwil eine Mehrwertabgabe eingeführt werden sollte, erstmals an einer Gemeindeversammlung traktandiert. Die Stimmberechtigten sollten über den Entwurf «Reglement über die Mehrwertabgaben der Gemeinde Oberwil» abstimmen. Im Verlauf des Abends zeigte sich jedoch, dass das Reglement aus Sicht mancher Stimmberechtigten noch zu viele Fragen offen liess. Die Gemeindeversammlung entschied deshalb, die Vorlage an den Gemeinderat zurückzuweisen. Der Gemeinderat seinerseits beschloss daraufhin, zuerst das Resultat der aktuell laufenden Revision des kantonalen Gesetzes abzuwarten.

 

Rechtliche Grundlagen

Der Kanton Basel-Landschaft ist derzeit daran, sein «Gesetz über den Ausgleich von Planungsmehrwerten» zu revidieren. Die Überarbeitung wurde aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids erforderlich.

Die rechtliche Grundlage auf eidgenössischer Ebene bildet das Raumplanungsgesetz (RPG), auf kantonaler Ebene das Gesetz über den Ausgleich von Planungsmehrwerten. Das RPG (Art. 5) schreibt vor, dass alle erheblichen Vor- und Nachteile, die durch Planungen entstehen, angemessen ausgeglichen werden müssen. 

 

Gemeinderat Christian Pestalozzi erläuterte am Informationsanlass einige Fälle, in denen die Mehrwertabgabe greifen könnte.
Am 27. Februar 2024 fand in Oberwil ein Informationsanlass zur Mehrwertabgabe statt. Gemeinderat Christian Pestalozzi erläuterte Fälle, in denen die Mehrwertabgabe greifen könnte – zum Beispiel bei der Aufstockung eines Gebäudes.

 

 

 


 



 

 

 

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