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Parkieren in Oberwil

Ab Januar 2024 wird die Parkraumbewirtschaftung auf dem Oberwiler Gemeindegebiet flächendeckend eingeführt. Das hat die Gemeindeversammlung am 15. Juni 2023 entschieden.

 

Warum braucht es ein Parkraumkonzept?                                                                       
Die Parkplätze in Oberwil sind begehrt. Fremdparkiererinnen und -parkierer stellen hier ihr Fahrzeug ab, um mit dem öffentlichen Verkehr nach Basel zu fahren. Die Parkplätze auf der Allmend sollen aber für jene Menschen frei bleiben, die in Oberwil leben oder arbeiten. Deshalb braucht es eine Parkbewilligung, wenn man sein Fahrzeug in den Wohnquartieren länger als drei Stunden abstellen möchte. Diese Parkbewilligungen werden von der Gemeinde an alle bezugsberechtigten Personen und Firmen pro Fahrzeug abgegeben. Das Parkraumkonzept gilt flächendeckend rund um das Oberwiler Zentrum.
 

So ist das Parkieren in Oberwil geregelt.                                                                                                     Grundsätzlich wird auf dem Oberwiler Gemeindegebiet zwischen drei Parkierregelungen unterschieden. Bei allen Regelungen gilt: Es besteht kein Anspruch auf einen freien Parkplatz. Massgebend ist immer die Signalisation vor Ort. Die Regelungen gelten nur für öffentliche Parkplätze.

a) Parkieren an Kantonsstrassen

  • An Kantonsstrassen sind Parkbewilligungen nicht gültig.
  • Die Parkscheibe ist zwingend zu stellen.
  • Es gilt die allgemein gültige Parkdauer für Blaue Zonen.

b) Parkieren in den Wohngebieten

  • Für das Parkieren in den Wohngebieten ist entweder eine Parkscheibe oder eine gültige Parkbewilligung erforderlich.
  • Die Parkscheibe erlaubt von Montag bis Freitag zwischen 8 und 19 Uhr eine maximale Parkdauer von drei Stunden. In der übrigen Zeit ist die Parkdauer nicht beschränkt.
  • Eine gültige Parkbewilligung erlaubt das zeitlich unbeschränkte Parkieren.

c) Parkieren auf speziellen Parkflächen

  • Auf den speziellen Parkflächen gelten spezielle Bedingungen. Diese werden vor Ort mittels Signaltafel erläutert.
     

Wer hat Anspruch auf eine Parkbewilligung?

Grundsätzlich jede Person, die in Oberwil lebt oder arbeitet. Es gibt folgende Parkbewilligungen:

a. Einwohnerbewilligung        für Einwohner*innen und Wochenaufenthalter*innen
b. Besucherbewilligung  für längere Besuche bei Einwohnenden
c. Fahrzeuge Oberwiler Betriebe für Oberwiler Geschäftsbetriebe
d. Handwerkerbewilligung für auswärtige Geschäftsbetriebe
e. Mitarbeiterbewilligung für Mitarbeitende von Oberwiler Geschäftsbetrieben
f. Lehrpersonenbewilligung für Lehrpersonen Oberwiler Schulen
g. Mitarbeitende der Verwaltung für Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung
h. Tagesbewilligung für alle



Wo kann man Parkbewilligungen beziehen?
Ihre Parkbewilligung können Sie ganz einfach über die Smartphone-App Parkingpay oder via Internet (www.parkingpay.ch) registrieren. Die Formulare für die Parkbewilligungen, sowie eine ausführliche Anleitung für die Registrierung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Wenn Ihnen aber der persönliche Kontakt lieber ist: Gerne dürfen Sie an den Schaltern der Einwohnerdienste (Hauptstrasse 24) vorbeikommen. Siehe Öffnungszeiten.

 

Kontakt:
Einwohnerdienste 
Telefon: 061 405 44 44
parkbewilligung@oberwil.ch

 

Dokumente

Name
Antragsformular Besucherbewilligung 2024 Download 0 Antragsformular Besucherbewilligung 2024
Antragsformular Fahrzeuge Oberwiler Betriebe 2024 Download 1 Antragsformular Fahrzeuge Oberwiler Betriebe 2024
Antragsformular Handwerkerbewilligung 2024 Download 2 Antragsformular Handwerkerbewilligung 2024
Antragsformular Mitarbeiterbewilligung 2024 Download 3 Antragsformular Mitarbeiterbewilligung 2024
Parkraumreglement ab 01.01.2024 Download 4 Parkraumreglement ab 01.01.2024
Parkraumverordnung ab 01.01.2024 Download 5 Parkraumverordnung ab 01.01.2024
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