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Illegale Abfallentsorgungen

31. August 2020

Ein leidiges Thema, das immer wieder vorkommt, ist die illegale Abfallentsorgung. Diese verursacht der Gemeinde einen grossen Aufwand und auch Kosten. So muss der Werkhof das entsprechende Material jeweils beseitigen und korrekt entsorgen lassen. Die Gemeindepolizei versucht zu eruieren, wer der/die Verursacher/in ist. Zum Glück ist diesem Unterfangen – oftmals auch dank Hinweisen aus der Bevölkerung – immer wieder Erfolg beschieden. 

Im Folgenden sind einige Beispiele von Entsorgungen aufgeführt, die so in Oberwil schon festgestellt wurden und dem Abfallreglement widersprechen. Das Abfallreglement besagt, dass es verboten ist, Abfälle wegzuwerfen, liegenzulassen, zu verbrennen, in die Kanalisation einzuleiten oder an Orten zu lagern, die dafür nicht zugelassen sind:

  • Entsorgung eines Sofas im Wald
  • Entsorgung von PET-Flaschen bei den Wertstoffsammelstellen
  • Entsorgung von Styropor im Altpapier
  • Entsorgung von gebührenpflichtigen Abfällen ohne entsprechende Gebührenmarke
  • Entsorgung von Grünabfällen am Waldrand
  • Entsorgung von Hauskehricht und Wertstoffen in den öffentlichen Abfalleimern
  • Entsorgung von Chemikalien im Abfluss

Ein weiteres Problem und eine ebenfalls nicht zulässige Art der „Abfallentsorgung“ stellt das Material dar, welches mit dem Vermerk „Gratis zum Mitnehmen“ auf öffentlichem Grund bereitgestellt wird. 

Wie Sie Ihre Abfälle korrekt entsorgen, können Sie dem gedruckten Abfallkalender, dem entsprechenden PDF auf der Oberwiler Gemeindehomepage (http://www.oberwil.ch/dl.php/de/5dea032e3b291/Oberwil_Abfallkalender_2020_A3_web.pdf) oder der allgemeinen Abfallübersicht (http://www.oberwil.ch/de/umweltenergie/abfall/abfalldaten/) entnehmen. Bei Fragen wenden Sie sich an Frau M. Anetzeder, Umwelt, Energie, Schwimmbäder: Tel. 061 405 42 45, E-Mail melanie.anetzeder@oberwil.bl.ch