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Stille Wahl der Sozialhilfebehörde

4. September 2020

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Stille Wahl der Sozialhilfebehörde für die Amtsperiode vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 zustande gekommen ist. Er erklärt damit – vorbehältlich allfälliger Beschwerden – als in Stiller Wahl gewählt:

  • Baud Ulrich
  • Carandina Oetiker Elisa
  • Haller Tanja
  • Rennard-Ammann Karin
  • Schaffter-Schumacher Rita

Der Gemeinderat gratuliert den Gewählten zur Wahl. Der auf den 27. September 2020 angeordnete Urnengang wird widerrufen.

Gegen diese Wahl kann binnen dreier Tage nach Veröffentlichung beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden (§ 83 Abs. 3 Gesetz über die politischen Rechte).