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Erwahrung der Stillen Wahl der Sozialhilfebehörde

22. September 2020

Da innert gesetzlicher Frist keine Beschwerde gegen die Stille Wahl der Sozialhilfebehörde eingegangen ist, hat der Gemeinderat gemäss den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte das Ergebnis der Stillen Wahl der Sozialhilfebehörde verbindlich festgestellt.

Die Sozialhilfebehörde setzt sich für die Amtsperiode vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 wie folgt zusammen:

  • Baud Ulrich
  • Carandina Oetiker Elisa
  • Haller Tanja
  • Rennard-Ammann Karin
  • Schaffter-Schumacher Rita