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Gemeinde-Dienstleistungen digital beziehen

20. November 2020

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat mit Gültigkeit ab 11. November 2020 Anpassungen der kantonalen Corona-Verordnung beschlossen. Unter anderem verpflichten die neuen Regelungen grundsätzlich alle Personen, in Innenräumen von Betrieben eine Gesichtsmaske zu tragen. Dies betrifft naturgemäss auch sämtliche Verwaltungsliegenschaften der Gemeinde Oberwil. Die neuen Regelungen gelten vorerst bis 10. Januar 2021.

Da zur Eindämmung des Coronavirus physische Kontakte in allen Lebensbereichen möglichst vermieden werden sollten, weist die Gemeinde Oberwil im Sinne des Baselbieter Regierungsrates darauf hin, dass viele Dienstleistungen von kantonalen und kommunalen Behörden auch auf telefonischem, digitalem oder postalischem Weg bezogen werden können. Die dafür nötigen Kontakte und Dokumente finden Sie auf der Gemeindehomepage (www.oberwil.ch). Die Gemeindeverwaltung (Telefon 061 405 44 44) empfiehlt Ihnen zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos, vermehrt von den Möglichkeiten der digitalen Abwicklung Gebrauch zu machen, und dankt Ihnen für die Unterstützung im Kampf gegen Covid-19.