Anordnung des Urnengangs für die Wahl der Sozialhilfebehörde
Die Sozialhilfebehörde wird im Majorzwahlverfahren gewählt. Eine Stille Wahl ist möglich. Wahlvorschläge können bis zum 8. August 2016 um 17 Uhr auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Entsprechende Formulare sind auf der Homepage (Verwaltung / Online-Schalter / Stichwort Wahlen) abrufbar oder können am Schalter der Einwohnerdienste verlangt werden.