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Anordnung des Urnengangs für die Wahl der Sozialhilfebehörde

23. Juni 2016
Die aktuelle Amtsperiode der Sozialhilfebehörde endet am 31. Dezember 2016. Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen ordnet der Gemeinderat deshalb einen Urnengang für die Wahl der Sozialhilfebehörde für die Amtsperiode vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 an. Der Urnengang findet am 25. September 2016 statt. Die Nachwahl findet am 27. November 2016 statt. Wählbar sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Oberwil.

Die Sozialhilfebehörde wird im Majorzwahlverfahren gewählt. Eine Stille Wahl ist möglich. Wahlvorschläge können bis zum 8. August 2016 um 17 Uhr auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Entsprechende Formulare sind auf der Homepage (Verwaltung / Online-Schalter / Stichwort Wahlen) abrufbar oder können am Schalter der Einwohnerdienste verlangt werden.