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Badewasser aus privaten Pools umweltgerecht entsorgen

17. September 2017
Gegen Ende des Sommers werden viele aufstellbare Pools abgebaut und das Badewasser muss entsorgt werden. Um Umweltschäden zu vermeiden, sind einige Regeln zu beachten.
Um eine gute Wasserqualität zu gewährleisten, wird Poolwasser chemisch behandelt. Chlorpräparate und Produkte gegen Algenwachstum sorgen für ungetrübten Badespass. Diese Substanzen sind für Gewässerlebewesen aber giftig und führen bereits in sehr tiefen Konzentrationen zu Umweltschäden. Zudem können diese Substanzen aufgrund der Hemmung der biologischen Aktivität auch die Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen (ARA) reduzieren. Im Idealfall lässt man das Badewasser vor der Entsorgung und nach der letzten Behandlung mit Chemikalien rund zwei Wochen im Pool stehen. So verlieren diese an Wirksamkeit und werden unschädlicher für die Umwelt. Poolwasser mit einer Restkonzentration an chemischen Produkten muss langsam in die Kanalisation gepumpt und auf eine ARA abgeleitet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht jeder Schacht in eine Schmutzwasserkanalisation führt. Sogenannte Sauberwasserschächte führen direkt in den nächsten Bach und dürfen nicht für die Entsorgung von Poolwasser genutzt werden! Die Entleerung darf nur bei trockenem Wetter erfolgen, so dass es nicht zu einer Überlastung der Kanalisation kommen kann. Wenn kein Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation zur Verfügung steht, kann das Poolwasser zwei Wochen nach der letzten Behandlung im Garten versickert werden. Wichtig dabei ist, dass der Poolinhalt langsam und breitflächig über die bewachsene Humusschicht versickert wird. Es darf kein Wasser auf das Nachbargrundstück fliessen. Sofern das Poolwasser nicht mit Chemikalien behandelt worden ist, kann das Wasser am Ende der Badesaison bedenkenlos zur Bewässerung des Gartens genutzt werden. Für Rückfragen: Dominic Utinger, Amt für Umweltschutz und Energie, Leiter Fachstelle Ressourcenwirtschaft und Bodenschutz, 079 774 03 98.