Schulratswahl – Wahlvorschläge für Nachwahl frühzeitig einreichen!
Für die Nachwahl gelten das Majorzwahlverfahren sowie das relative Mehr (gewählt ist die Person mit den meisten Stimmen). Eine Stille Wahl ist möglich. Dazu müssen rechtzeitig Wahlvorschläge eingereicht werden. Gemäss Gesetz über die politischen Rechte müssen diese Wahlvorschläge bereits bis zum achten Tag nach der Ersatzwahl eingereicht sein, das heisst bis Montag, 12. März 2018, um 17 Uhr.
Interessierte Personen sind daher aufgerufen, sich unmittelbar nach der Ersatzwahl um eine Kandidatur zu bemühen. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Oberwil (www.oberwil.ch unter Verwaltung / Online-Schalter).