Absolutes Feuerverbot im Freien, Wasserentnahmeverbot
Der Kantonale Krisenstab erlässt, gestützt auf §5 Abs. 3 lit. d des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft, in Absprache mit den Fachspezialisten ab 30. Juli 2018 ein absolutes Feuerverbot im Freien und ein Wasserentnahmeverbot für den Gemeingebrauch aus den Oberflächengewässer.
1. Es ist im ganzen Kanton Basel-Landschaft verboten, im Freien Feuer zu entfachen.
Dies gilt für sämtliche offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohle-
und Einweggrills sowie Cheminées. Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren mit Gas-
und Elektrogrills im Siedlungsgebiet mit den entsprechenden Vorsichtsmassnahmen.
2. Das Zünden von Feuerwerk aller Art ist verboten.
3. Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer
wegzuwerfen
4. Das Steigenlassen von "Heissluftballons / Himmelslaternen" (gekaufte oder
selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell
verboten.
5. Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch (gelegentliche Entnahme kleiner
Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, das heisst mittels Eimer oder
Giesskanne) sind ab sofort nicht mehr erlaubt.
Weitere Informationen finden sie unter der Homepage www.kks.bl.ch
Widerhandlungen gegen diese Anordnungen und Verhaltensanweisungen können gestützt auf §37 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft mit Busse bis zu CHF 10‘000.- bestraft werden.