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Gemeinschaftsgrab und Urnenwände

18. August 2018

Gemäss § 7 Abs. 4 der Verordnung zum Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen sind beim Gemeinschaftsgrab und den Urnenwänden private Anpflanzungen sowie das Anbringen von persönlichen Gegenständen nicht zulässig. Diese werden deshalb in den nächsten Tagen entfernt. Künftig werden solche Gegenstände periodisch entfernt und hinter der Kapelle deponiert. Dort können sie wieder mitgenommen werden.

Die Gemeindeverwaltung macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass es verboten ist:

  • Töpfe, Körbe, Figuren oder Ähnliches auf den Rasen, in die Rabatten, auf die Mauer oder auf die Grabplatte zu stellen.

  • Fotos, Bilder, Zeichnungen, Figuren oder Ähnliches auf oder an die Grabplatte zu befestigen oder anzukleben.

Ausgenommen von dieser Reglung ist die Urnenwand Nr. 6. Hier können Blumen etc. auf die dafür vorgesehene Granitfläche vor der Urnenwand gestellt werden.

An Allerheiligen/Allerseelen und während der Weihnachtszeit ist es zudem erlaubt, auf der Grabplatte Kerzen aufzustellen.

Die Gemeinde dankt für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

Gemeindeverwaltung, Ressort Bestattungswesen