Feuerverbot im Wald und an Waldrändern bleibt bestehen
Das Feuerverbot im Wald und an Waldrändern bleibt bestehen – Mindestabstand zum Wald 200 Meter. Das Badeverbot bleibt ebenfalls bestehen.
Die wenigen Niederschläge in den vergangenen Tagen haben zu einer leichten Entspannung ausserhalb des Waldes geführt. Es gilt die Gefahrenstufe 4 von 5. Das geltende Feuerverbot im Wald und an Waldrändern (200 Meter Mindestabstand) bleibt bis auf Widerruf in Kraft. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit den nötigen Vorsichtsmassnahmen weiterhin das Siedlungsgebiet.
Für weiterführende Infos gibt das angehängte PDF Auskunft.
Zugehörige Objekte
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KKS_Verfugung_vom_2018-08-29.pdf | Download | 0 | KKS_Verfugung_vom_2018-08-29.pdf |