Kopfzeile

Inhalt

Baselbieter Regierungsrat redet an Oberwiler Bundesfeier

19. Juli 2019

Auch dieses Jahr lohnt es sich wieder, am 1. August zum Wehrlin-Schulhaus zu kommen. Als prominenter Gast tritt der Baselbieter Regierungsrat Dr. Anton Lauber ans Rednerpult. Der bekannte Rechtsanwalt und Politiker ist Vorstandsmitglied der CVP Basel-Landschaft. Von 1996 bis 2013 gehörte Anton Lauber dem Gemeinderat von Allschwil in der Funktion als Vorsteher des Departements Soziale Dienste-Gesundheit an, danach war er Präsident des Departements Zentrale Dienste-Präsidiales und von 2004 bis 2013 Gemeindepräsident. Seit 2013 ist er im Exekutivgremium des basellandschaftlichen Regierungsrates und steht der Finanz- und Kirchendirektion vor.

Die Feier bietet wieder viel Schönes für Gross und Klein: Der beliebte Spielbus der Ludothek mit diversen Spielgeräten und -fahrzeugen steht ab 17 Uhr bereit, und die Pfadfinder Teo Bärgstai sind auf dem unteren Pausenplatz für allerlei Spielaktivitäten da. Beim Eindunkeln findet dann der traditionelle Lampionumzug durchs Dorf statt. Die Lampions werden unentgeltlich abgegeben – ’s het, solang ’s het. Auch die Festwirtschaft öffnet ab 17 Uhr. Der organisierende Verein Leimentaler Open Air bietet feine regionale Leckerbissen und Getränke an. Für die feierliche Unterhaltung sorgt neben dem Oberwiler Musikverein und dem Jodlerklub auch wieder das Schweizer Live-Musik Trio Alpenroxxx. Zu den Höhepunkten zählen das gemeinsame Singen der Nationalhymne und des Baselbieterliedes sowie die sehenswerte Feuershow von Corinne Sohn & Co.

Das Programm der Oberwiler 1.-August-Feier ist auf der Homepage der Gemeinde www.oberwil.ch unter der Rubrik Veranstaltungen ersichtlich.

Kommen Sie am 1. August auf den Wehrlinplatz und geniessen Sie die stimmige Atmosphäre zum 728. Geburtstag der Eidgenossenschaft.

Hinweis: Das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern auf dem ganzen Areal des Wehrlin-Schulhauses ist am 31. Juli und 1. August 2019 verboten (Polizeireglement §5 der Gemeinde). Zudem besteht aktuell ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien.

Gemeindeverwaltung