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Abstimmungen vom 20. Oktober 2019

3. Oktober 2019

Das Abstimmungsmaterial wurde den Stimmberechtigten zugestellt. Wer sein Abstimmungsmaterial nicht erhalten hat, wird gebeten, dieses bis spätestens 15. Oktober 2019 von der Gemeindeverwaltung anzufordern.

Wer nicht persönlich ins Wahlbüro gehen kann oder will, hat die Möglichkeit, seine Bürgerpflicht mittels brieflicher Stimmabgabe im vereinfachten Verfahren zu erfüllen. Beachten Sie die entsprechenden Bestimmungen auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises. Denken Sie in diesem Fall daran, dass das Stimmcouvert unbedingt bis 17 Uhr vor dem Abstimmungstag in der Gemeindeverwaltung eintreffen muss.

Bei jedem Urnengang muss das Wahlbüro zahlreiche Stimmen als ungültig erklären, weil die Stimmrechtsausweise nicht unterschrieben sind. Verschenken Sie Ihre Stimme nicht – kontrollieren Sie lieber ein zweites Mal, ob Ihre Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis steht.