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Rückschnitt von Hecken und Bäumen

5. Oktober 2019

Hecken und Bäume können in das Lichtraumprofil von Strassen und Wegen wachsen – wenn man sie lässt. Sie engen dann den Strassenraum ein, behindern die Sicht oder verdecken die Strassenbeleuchtung. Dies gefährdet die Verkehrsteilnehmenden. Im Interesse der Sicherheit bittet die Gemeinde alle Besitzer und Besitzerinnen von Gartenanlagen, ihre Pflanzen entlang von Strassen und Wegen den Vorschriften entsprechend zurückzu­schneiden.

Die Gemeinde wird in den nächsten Wochen Kontrollen im öffentlichen Raum vornehmen und den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern eine Aufforderung zum Rückschnitt zukommen lassen. Bei Nichtbeachtung innert einer angemessen Frist erfolgt der Rückschnitt durch ein von der Gemeinde beauftragtes Unternehmen auf Kosten der Eigentümerschaft.

Für Beratungen über Pflegemassnahmen oder für den Rückschnitt von Bäumen wenden Sie sich bitte an eine Gartenbaufirma. Der Werkhof der Gemeinde kann keine privaten Arbeiten in Auftrag nehmen.

Für Fragen steht Ihnen Rémy Meier, Leiter Werkhof Oberwil (Telefon 061 405 42 50, E-Mail remy.meier@oberwil.bl.ch) gerne zur Verfügung.