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Aushang von Veranstaltungsplakaten bewilligungsfrei

25. Februar 2020

Seit dem 1. Januar 2020 entfällt das Einholen einer Bewilligung für das Aushängen von Veranstaltungsplakaten.

In der Vergangenheit herrschte Unsicherheit bezüglich Bewilligungspflicht für den Aushang von Veranstaltungsplakaten. Deshalb wurde entschieden, diese Bewilligungspflicht abzuschaffen. Hierfür musste das Reklamereglement und die dazugehörige Verordnung entsprechend angepasst werden. Am 17. Oktober 2019 stimmte die Gemeindeversammlung der Teilrevision des Reklamereglements und der Reklameverordnung zu. Seit 1.1.2020 sind die neuen Bestimmungen in Kraft.

Allerdings sind auch ohne Bewilligungspflicht innerhalb des Gemeindegebietes ausgewiesene Plätze definiert, an welchen die Plakate aufgestellt werden dürfen. Bitte beachten Sie diese 12 Standorte. Näheres erfahren sie auf der Homepage der Gemeinde Oberwil (www.oberwil.ch) unter der Rubrik „Drucksachen“ im „Infoblatt für das Aufstellen von Veranstaltungsplakaten“.

Die Gemeindeverwaltung dankt für die Kenntnisnahme. Für Fragen steht die Abteilung Bauten und Planung gerne zur Verfügung.