Kopfzeile

Inhalt

Der Schulbetrieb findet ab 9. März 2020 regulär statt

6. März 2020

Der Schulunterricht findet im Kanton Basel-Landschaft nach den Fasnachtsferien ordentlich statt. Eine Sonderregelung gilt für Rückkehrer aus Risikogebieten gemäss der aktuellen Definition des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Aufgrund des erhöhten Informationsbedarfs stellt die Bildungsdirektion (BKSD) Schulleitungen und Lehrpersonen sowie Erziehungsberechtigten und ihren Kindern Merkblätter zur Verfügung.

Gestern Nachmittag hat der Teilstab Pandemie des Kantonalen Krisenstabs (KKS) in Absprache mit den Verantwortlichen der BKSD sowie dem Kantonsärztlichen Dienst den Entscheid gefällt, dass der Schulbetrieb ab 9. März 2020 regulär stattfindet.

Schülerinnen und Schüler müssen 14 Tage ab Rückreisetag der Schule fernbleiben, sofern sie aus einem vom BAG definierten Risikogebiet zurückkehren. Aktuell betrifft dies China (einschliesslich Hongkong), den Iran, Südkorea, Singapur und Japan sowie in Italien die Emilia-Romagna, die Lombardei, das Piemont und Venetien. Lehrpersonen, die aus diesen Risikogebieten zurückkehren, setzen Sie sich von zu Hause aus umgehend mit ihren Vorgesetzten in Verbindung.

Verstärkte Information

Aufgrund des erhöhten Informationsbedarfs stellt die BKSD den Schulleitungen und Lehrpersonen einerseits und den Erziehungsberechtigten und ihren Kindern andererseits Merkblätter zum Umgang mit dieser besonderen Situation an den Baselbieter Schulen zur Verfügung.

An einer gemeinsamen Sitzung mit Vertreterinnen und Vertretern von Schulleitungskonferenzen und Lehrpersonen wurden Massnahmen und Empfehlungen für die Schulen besprochen. Darauf basierend wurden die Merkblätter mit den wichtigsten Fragestellungen ausgearbeitet.

Zugehörige Objekte

Name
20200305_Merkblatt_fur_Eltern_SuS_L_Corona.pdf Download 0 20200305_Merkblatt_fur_Eltern_SuS_L_Corona.pdf