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Handhabung Einzelmarken Bioabfall

10. März 2020

Bei den Einzelmarken für Bioabfall gilt die Regelung, dass eine dem Volumen entsprechende Anzahl Marken am Container angebracht werden muss:

  • Container 80 Liter: eine Marke
  • Container 140 Liter: zwei Marken
  • Container 240 Liter: drei Marken.

Wie sich gezeigt hat, führt diese Regelung immer wieder zu Diskussionen und Unsicherheiten. So kommt es vielfach vor, dass nicht die dem Volumen entsprechende Anzahl Marken am Container angebracht, sondern der Füllgrad des Containers als Massstab genommen wird. Ist also beispielsweise ein 140-Liter-Container am Tag der Abfuhr nur zu Hälfte gefüllt, so wird nur eine Marke statt richtigerweise zwei Marken angebracht. Wir weisen darauf hin, dass nicht der Containerinhalt, sondern das Containervolumen massgebend ist und der Entsorger mit zu wenig Marken versehene Container inskünftig nicht mehr leeren wird.

Besten Dank für Ihr Verständnis.