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Absolutes Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsgebiets

29. April 2020

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist derzeit sehr gross (Gefahrenstufe 4), weshalb der Gemeinderat per sofort ein absolutes Feuerverbot im Freien ausserhalb des Siedlungsgebietes erlässt. Verboten ist das Entfachen von Feuer insbesondere im Wald und am Waldrand, aber auch auf Wiesen. Dies gilt auch für öffentliche Feuerstellen, die aufgrund der Corona-Krise ohnehin bereits geschlossen sind, und für selbst mitgebrachte Holz/Kohle-Grills. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Ein generelles Verbot besteht auch für das Steigenlassen von Heissluftballons und Himmelslaternen, die mit Feuer angetrieben werden.