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Waldbrandgefahr auf Gefahrenstufe 3 herabgesetzt

30. April 2020

Am Donnerstag, 30.4.2020, 9.30 Uhr ist eine aktuelle Dispositionsbeurteilung eingetroffen. Deshalb musste der Kantonale Krisenstab (KKS) eine kurzfristige neue Beurteilung vornehmen.

Gemäss dieser neuen Lagebeurteilung seitens KKS mit den Fachdiensten wurde aufgrund des anhaltenden Regens und der Mess- und Prognosewerte die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 3 (Erheblich Gefahr) gesenkt. Gemäss aktueller Wetterprognose wird es weitere Niederschläge und kühlere Temperaturen geben.

Deshalb wird durch den Kantonalen Krisenstab ein bedingtes Feuerverbot im Wald erlassen.

Es gelten bis auf Widerruf folgende Regelungen:

  • Das Entfachen von Feuer ist nur auf fest eingerichteten Feuerstellen (sofern diese nicht geschlossen sind) erlaubt, jeweils mit der angebrachten Vorsicht. Das Feuer ist jederzeit unter Kontrolle zu halten.
  • Funkenwurf ist sofort zu löschen. Feuer sind vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen.
  • Bei starkem oder böigem Wind ist auf das Entfachen von Feuer zu verzichten.
  • Es ist verboten, Raucherwaren wegzuwerfen.
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.

Der Kanton dankt für die Einhaltung der Regeln.