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Die Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 18. Juni 2020, findet statt

26. Mai 2020

Gestützt auf den Regierungsratsbeschluss vom 28. April 2020 hat die Gemeinde Oberwil dem Regierungsrat ein Gesuch für die Durchführung einer Gemeindeversammlung am 18. Juni 2020 gestellt. Der Regierungsrat hat dieses Gesuch unter Einhaltung des dafür konzipierten Schutzkonzeptes gemäss den Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bewilligt.

Warum will die Gemeinde Oberwil in diesen Zeiten überhaupt eine Gemeindeversammlung durchführen? In Oberwil soll bekanntlich ein neues Gemeindehaus entstehen. Damit das Baugesuch eingereicht werden kann, muss vorgängig das Geschäft Mutation des Lärmempfindlichkeitsstufenplans behandelt werden. Kann die Änderung der Lärmempfindlichkeitsstufe nicht demnächst beschlossen werden, käme es zu einer Verzögerung des Projekts, was erhebliche Mehrkosten verursachen würde. Laut Beschluss des Regierungsrats vom 28. April 2020 müssen Gemeinden, welche bis Ende Juni 2020 eine Gemeindeversammlung durchführen, zudem auch die Jahresrechnung vorlegen. Die Jahresrechnung 2019 wird demzufolge ebenfalls traktandiert.

Schutzbestimmungen und Schutzkonzept

Das erarbeitete Schutzkonzept der Gemeinde Oberwil soll die geordnete Durchführung der Gemeindeversammlung in Übereinstimmung mit den behördlichen Vorgaben und Grundsätzen ermöglichen. Die Gemeinde bittet die Stimmberechtigten eindringlich, beim Besuch der Gemeindeversammlung am Donnerstag, 18. Juni 2020 die Schutzbestimmungen zu befolgen.

Damit die Umsetzung des Schutzkonzepts erfolgreich ist, braucht es hohe Selbstverantwortung und Disziplin der Besucherinnen und Besucher.

Aufgrund der aktuellen Situation findet die Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2020 bei jeder Witterung draussen auf dem Wehrlinplatz statt. Für 116 Personen stehen Stühle mit dem geforderten Sicherheitsabstand von jeweils zwei Metern bereit. Es gelten die Schutzmassnahmen des BAG bezüglich Händehygiene, Abstandhalten, Husten- und Schnupfhygiene.

Besonders gefährdete Personen (d. h. Personen ab 65 Jahren und Personen, welche die in Artikel 10b Absatz 2 COVlD-19-Verordnung-2 angeführten Erkrankungen aufweisen) werden darauf hingewiesen, dass sie gemäss Empfehlungen des BAG nach wie vor möglichst zu Hause bleiben und Menschenansammlungen meiden sollen. Für eine allfällige Teilnahme an der Gemeindeversammlung haben sie besondere Vorkehrungen zu treffen, um die Hygieneempfehlungen des BAG einhalten zu können. Die entsprechenden Hilfsmittel (z. B. Desinfektionsmittel und Mundschutz) können vor Ort bezogen werden. Das Tragen von Schutzmasken für besonders gefährdete Personen ist obligatorisch. Kranke oder sich krank fühlende Personen werden dazu aufgerufen, die Veranstaltung nicht zu besuchen. Sollten sie dies dennoch tun, kann ihnen der Einlass verwehrt werden.

Es findet eine Eingangskontrolle statt. Der Einlass ist so organisiert, dass die Anwesenden sich nicht kreuzen. Es findet keine freie Platzwahl statt, und die Plätze werden mittels Platzanweiser zugeteilt. Die Plätze sind sofort einzunehmen. Im Rahmen der Ausnahmebewilligung hat der Kanton Basel-Landschaft die Gemeinde Oberwil dazu verpflichtet, beim Einlass zur Gemeindeversammlung die Personalien der teilnehmenden Stimmberechtigten aufzunehmen, damit allenfalls Personen ausfindig gemacht werden können, die mit positiv auf das Coronavirus Getesteten Kontakt hatten (sog. Contact Tracing). Aufgrund dieser Anforderung und den weiteren Massnahmen zum Schutz der Teilnehmenden empfiehlt die Gemeinde den Stimmberechtigten, frühzeitig auf dem Wehrlinplatz einzutreffen.

Nach Beendigung der Gemeindeversammlung ist der Wehrlinplatz umgehend zu verlassen. Es wird im Anschluss an die Gemeindeversammlung kein Apéro offeriert. Bitte beachten Sie bei einer Teilnahme an der Gemeindeversammlung vorgängig die allgemein geltenden Schutzmassnahmen des BAG.

Schutzmassnahmen während und nach der Gemeindeversammlung

In und um das Wehrlinareal werden folgende Schutzmassnahmen umgesetzt:

  • Desinfektionsspender im Aussen- und Eingangsbereich
  • Abgabe von Schutzmasken (obligatorisch für besonders gefährdete Personen)
  • Bodenmarkierungen, welche die Laufwege kennzeichnen
  • Bodenmarkierungen zur Einhaltung der Zwei-Meter-Abstandsvorschrift beim Anstehen bis zum Einlass
  • Der Zutritt sowie das Verlassen des Areals werden durch die Platzanweiser begleitet.
  • Einhaltung der Zwei-Meter-Abstandsvorschrift bei der Bestuhlung für die Bevölkerung
  • Einhaltung der Zwei-Meter-Abstandsvorschrift bei der Bestuhlung/Podiumstische für den Gemeinderat sowie die Presse
  • Die Informationen betreffend der allgemein geltenden Schutzbestimmungen des BAG werden gut sichtbar mittels Plakat sowie Projektion kommuniziert.
  • Vorgängig und nachträglich werden alle Oberflächen und Handläufe etc. gereinigt.

Organisatorisches

  • Für Wortmeldungen stehen zwei Mikrofone mit Teleskopstangen zur Verfügung. Diese werden von Personen mit besonderer Schutzausrüstung (Schutzmaske, Handschuhe) den Sprechenden hingehalten. Die Mikrofone werden mit Mikrofonschutz (Plastikbeutel) versehen, welcher nach jeder Wortmeldung gewechselt wird.
  • Die Mikrofone wie auch die Teleskopstangen dürfen nicht berührt werden.

Die Gemeinde Oberwil ist sich bewusst, dass aufgrund der besonderen Umstände von den teilnehmenden Stimmberechtigten einiges mehr als sonst verlangt wird. Sie dankt fürs Verständnis und für die Einhaltung der Regeln in einer ausserordentlichen Situation.