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Stille Wahl des Bürgergemeindepräsidiums

11. Juni 2020

Die Rechnungsprüfungskommission stellt fest, dass die Stille Wahl des Bürgergemeindepräsidiums für die Amtsperiode vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 zustande gekommen ist. Sie erklärt damit – vorbehältlich allfälliger Beschwerden – als in Stiller Wahl gewählt:

Hanspeter Ryser, geboren 1965

Der auf den 28. Juni 2020 angeordnete Urnengang wird widerrufen.

Gegen diese Wahl kann binnen dreier Tage nach Veröffentlichung beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden (§ 83 Abs. 3 Gesetz über die politischen Rechte).

Rechnungsprüfungskommission