Messperiode 2011 – 2013 für Öl- und Gasfeuerungen
Werden die Grenzwerte einer Anlage im Rahmen der Kontrollmessung überschritten, so richten sich Massnahmen und Fristen nach dem Reglement über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinde Oberwil.
Gebühren (exkl. MwSt) | in CHF |
Einstoffbrenner Öl/Gas einstufig | CHF 80.00 |
Einstoffbrenner Öl/Gas zweistufig | CHF 112.00 |
Zweistoffbrenner Öl/Gas einstufig | CHF 125.00 |
Spezielle Anlagen | nach Aufwand |
Verlangte Ölanalysen | nach Aufwand |
Kontrolle auf Stickoxid | nach Aufwand |
Administrative Kosten bei Kontrollen durch externe Firma | CHF 35.00 |
Nicht-Durchführung einer Kontrolle zum vereinbarten Termin wegen Abwesenheit des Anlagen-Besitzers | CHF 27.00 |
Spezielle Zeitaufwendung/Arbeitsgänge des Kontrollpersonals, Entschädigungsansatz pro Viertelstunde | CHF 20.00 |
Bearbeitungsgebühr für Rechnungsstellung | CHF 10.00 |
Mahngebühr | CHF 15.00 |
Ausserordentliche Aufwendungen der Verwaltung | nach Aufwand |
Weitere Auskünfte
Für weitere Auskünfte über die Kontrollmessungen wenden Sie sich bitte an den Feuerungskontrolleur der Gemeinde Oberwil, Dominique Vogel (Tel 061 401 24 49 oder E-Mail d.vogel@intergga.ch).