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Messperiode 2011 – 2013 für Öl- und Gasfeuerungen

24. September 2011
Die eidgenössische Luftreinhalte-Verordnung (LRV) schreibt eine Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen vor. Im Kanton Basel-Landschaft wurde im Jahr 2006 mit den Kontrollmessungen der atmosphärischen Gasheizungen begonnen. In einer ersten Phase wurden die Anlagen mit Baujahr 1992 und älter kontrolliert. Im Herbst 2010 startete die zweite Phase für Anlagen mit Baujahr 1993 und jünger, die in diesem Jahr ab 1. Oktober 2011 fortgesetzt wird. Es handelt sich dabei um eine einmalige Messung, die gemäss kantonalen Vorgaben vom amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde durchgeführt werden muss. Die Ölheizungen werden wie bisher alle zwei Jahre gemessen. Seit dem 1. Oktober 2010 wird diese Aufgabe in Oberwil von Dominique Vogel, Oberwil, wahrgenommen.

Werden die Grenzwerte einer Anlage im Rahmen der Kontrollmessung überschritten, so richten sich Massnahmen und Fristen nach dem Reglement über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinde Oberwil.
Gebühren (exkl. MwSt)in CHF
Einstoffbrenner Öl/Gas einstufigCHF 80.00
Einstoffbrenner Öl/Gas zweistufigCHF 112.00
Zweistoffbrenner Öl/Gas einstufigCHF 125.00
Spezielle Anlagennach Aufwand
Verlangte Ölanalysennach Aufwand
Kontrolle auf Stickoxidnach Aufwand
Administrative Kosten bei Kontrollen durch externe FirmaCHF 35.00
Nicht-Durchführung einer Kontrolle zum vereinbarten Termin wegen Abwesenheit des Anlagen-BesitzersCHF 27.00
Spezielle Zeitaufwendung/Arbeitsgänge des Kontrollpersonals, Entschädigungsansatz pro ViertelstundeCHF 20.00
Bearbeitungsgebühr für RechnungsstellungCHF 10.00
MahngebührCHF 15.00
Ausserordentliche Aufwendungen der Verwaltungnach Aufwand



Weitere Auskünfte
Für weitere Auskünfte über die Kontrollmessungen wenden Sie sich bitte an den Feuerungskontrolleur der Gemeinde Oberwil, Dominique Vogel (Tel 061 401 24 49 oder E-Mail d.vogel@intergga.ch).