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Versand von Wahlpropaganda – letzter Aufruf

27. Januar 2012
Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 21. November 2011 können die Parteien ihre Wahlpropaganda durch die Gemeinde verschicken lassen. Diese muss für die Wahlen vom 11. März 2012 (Gemeindekommission, Gemeinderat, Bürgerrat, Bürgergemeindeschreiber, Bürgergemeinde-kassier) bis Montag, 30. Januar 2012, um 17 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eingetroffen sein. Für jedes Wahlgeschäft dürfen die Parteien eine Wahlempfehlung im A5-Format abgeben, die Auflage beträgt 5200 Exemplare.