Kopfzeile

Inhalt

Ölfeuerungskontrolle – Anpassung der administrativen Gebühr

25. August 2012
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer von Öl- und Gasheizungen müssen ihre Heizanlagen alle zwei Jahre kontrollieren lassen. Diese Feuerungskontrolle kann entweder durch den amtlichen Feuerungskontrolleur oder aber durch eine autorisierte Servicefirma durchgeführt werden.

Entscheidet sich der Liegenschaftsbesitzer für eine Servicefirma, so verrechnet der amtliche Feuerungskontrolleur dieser Firma eine administrative Gebühr. Damit wird der Aufwand abgegolten, der durch die Verwaltung der amtlichen Feuerungskontrolle entsteht (etwa Datenerfassung, Durchführung von Stichproben bei den Servicefirmen).

Auf Beginn der neuen Heizperiode hat nun der Gemeinderat auf Antrag des amtlichen Feuerungskontrolleurs die administrative Gebühr von 35 auf 42 Franken erhöht. Die letzte Anpassung dieser Gebühr erfolgte im Rahmen der Liberalisierung der Feuerungskontrolle im Jahre 2006. Die Höhe der administrativen Gebühr entspricht den effektiven Verwaltungskosten, die dem amtlichen Feuerungskontrolleur pro Anlage entstehen.