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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2012

6. Dezember 2012
1. Protokollgenehmigung
1.1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2012 wird genehmigt.

2. Voranschläge, Steuersätze und Gebühren 2013

2.1. Voranschläge 2013
2.1.1 Dem Produktegruppenbudget 2013 mit den damit verbundenen Leistungsaufträgen, das unter Einbezug der Nicht-WoV-relevanten Kosten und Erlöse, einen Kostenüberschuss von CHF 194‘525 aufweist, wird zugestimmt:
2.1.2 Dem Investitionsbudget 2013 mit Ausgaben von CHF 7‘474‘000 und Einnahmen von CHF 2‘570‘000 wird zugestimmt. Die Nettoinvestitionen betragen CHF 4‘904‘000.

2.2. Folgende Steuersätze und Gebühren 2013 werden genehmigt
2.2.1 Gemeindesteuer
48 % vom Staatssteuerbetrag für Einkommen und Vermögen
4 % Ertragssteuer der juristischen Personen gemäss § 58 Abs. 2 StG
2,75 ‰ Kapitalsteuer der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
gemäss § 62 Abs. 2 StG

2.2.2 Feuerwehr-Ersatzabgabe
0,32 % vom steuerbaren Einkommen des/der Ersatzpflichtigen

2.2.3 GGA-Gebühren
CHF 10.00 pro Monat exkl. MWST


3. Finanzplan 2014-2018
Die Gemeindeversammlung nimmt vom Finanzplan 2014–2018 Kenntnis und gibt ihrer Besorgnis über die abgebildete finanzielle Entwicklung der Gemeinde Ausdruck.


4. Quartierplan „Johanneshof“
Dem Quartierplan Johanneshof bestehend aus dem Quartierplanreglement, den Teilplänen a, b und c sowie der Tabelle d wird zugestimmt.


Schluss der Versammlung: 22.35 Uhr